Die Sache mit Schaklin – Es ist noch schlimmer!

In Eschweiler gibt es viele Mädchen, die Jacqueline heißen und außerdem seit 2013 ein Mädchen mit dem Namen Schaklin. Die Eltern haben auf dieser Schreibweise bestanden und das Standesamt sah keine Möglichkeit, diesen Namenswunsch abzulehnen. Als der Fall kürzlich durch die Medien ging, war der Sturm der Entrüstung groß: Es gibt so viele Witze über Schaklin, gefährdet der Name nicht das Kindeswohl? Mag sein, aber so gesehen dürfte auch der Name Kevin heutzutage nicht mehr vergeben werden!

Tatsächlich haben Schaklins Eltern vorschriftsmäßig gehandelt, denn in Deutschland soll sich die Schreibweise der Vornamen nach den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung richten. Die Schreibweise Jacqueline entspricht wohl kaum der üblichen deutschen Rechtschreibung, oder? Schaklin passt viel besser! Auch wenn es schlimm aussieht, solche Schreibvarianten kommen immer häufiger vor. In den Babynamen der Woche hatten wir kürzlich Meikel, Gorden, Saimen und Kiara dabei.

Die Eltern des 1973 geborenen Schauspielers Devid Striesow hatten ähnliche Gedanken. Sie wollten sichergehen, dass der Name ihres Sohnes englisch ausgesprochen wird und wählten die Schreibweise Devid statt David.

Ach ja, ich frage für einen Freund, wie gefällt der Name Ämi Zö?

Namensvergabe bei unbestimmtem Geschlecht

Einige Kinder werden mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren. Bisher mussten die Eltern entscheiden, ob das intersexuelle Kind männlichen oder weiblichen Geschlechts sein soll. Ab dem 1. November 2013 gilt eine wichtige Änderung des Personenstandsgesetzes:

„Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“ (§22 PStG)

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Es gibt in Deutschland also neben „weiblich“ und „männlich“ auch das unbestimmte Geschlecht. Da sind noch viele Gesetze, Richtlinien, Formulare und IT-Anwendungen anzupassen!

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Titeuf ist kein Name

Titeuf ist kein gültiger Name, meint zumindest die in Frankreich für die Babynamengenehmigung zuständige Organisation. Ein Kind namens Titeuf würde Spott ausgesetzt werden und der Name könnte sich für einen Jugendlichen und Erwachsenen als schlimmes Handicap erweisen mit Auswirkungen auf die persönlichen und beruflichen Beziehungen.

Jetzt heißt der Junge Grégory.

Für alle, die ihn nicht kennen: Der zehnjährige Junge Titeuf ist die Hauptfigur in der gleichnamigen Comicreihe des Schweizer Zeichners Philippe Chappuis (bekannt unter dem Pseudonym Zep).

Neuer Vorname nach Einbürgerung

Wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt (Einbürgerung), dann hat man das Recht, seinen Vornamen zu ändern. Konkret heißt es im Gesetz: „… eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder ihres Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so kann sie neue Vornamen annehmen.“ (Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 2. Alt. EGBGB)

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Magdalena soll Magdalene heißen, sagt das Amt

Die Tradition der Nachbenennung nach Eltern, Großeltern oder Paten wird in vielen Familien bis heute gepflegt. So hat auch Magdalena Geiger den gleichen Vornamen wie ihre Mutter bekommen und heißt seit 75 Jahren Magdalena. Der Vorname Magdalena war so auch im Personalausweis, in der Heiratsurkunde und wohl unzähligen weiteren Dokumenten vermerkt.

Bis ein Standesbeamter in Augsburg feststellte, dass im Standesamt von Oberottmarshausen damals vor langer Zeit bei der Ausfertigung der Geburtsurkunde geschlampt worden war – der handschriftliche Eintrag würde „Magdalene“ lauten und nicht „Magadalena“. Und weil die Geburtsurkunde  in Namensangelegenheiten das verbindliche Dokument sei, wurde Magdalena Geigers Personalausweis umgehend zerschnitten und ein neuer, auf „Magdalene Geiger“ lautender Personalausweis ausgestellt. Das Bürgerbüro verlangt von der empörten Frau Geiger, dass Sie ihren Namen behördlich ändern lässt, wenn sie weiterhin Magdalena heißen will.

Ob das wirklich stimmt, was die Augsburger Allgemeine berichtet? Ich mag das nicht glauben, denn wem nützt diese Auslegegung der Vorschriften? Schließlich ist Frau Geiger in Ihrem Umfeld nur als Magdalena bekannt!

Nachtrag vom 24.05.2011: Inzwischen ist es zu einer Einigung gekommen: Magdalena Geiger darf ihren Namen behalten und bekommt eine neue Geburturkunde!