Die Ausgangslage:
Der neugeborene Sohn eines unverheirateten Paares soll den Nachnamen der Mutter bekommen. Neben zwei „normalen“ Vornamen möchten die Eltern, dass der Junge den Nachnamen des Vaters „Lütke“ als dritten Vornamen führt.
Gericht & Standesamt
Rechtsgrundlagen der Vornamengebung, Verwaltungsvorschriften, Gerichtsentscheidungen über Vornamen, Nachrichten aus Standesämtern
Randy als Jungenname abgelehnt
Wie die Allgemeine Zeitung Uelzen und das ZDF-Magazin Frontal 21 berichten, streitet sich ein Elternpaar schon seit 2005 mit dem Uelzener Standesamt um die Beurkundung von Randy als alleinigen Vornamen ihres Sohnes. Da Randy ein geschlechtneutraler Name sei, könne dieser Name nur zusammen mit einem weiteren, eindeutig männlichen Vornamen anerkannt werden. Als Beispiel wird die amerikanische Sängerin Randy Crawford aufgeführt. Mit bürgerlichem Namen heißt diese allerdings Veronica. Den Künstlernamen bekam sie aufgrund des englischen Adjektivs „randy“, welches mit „scharf, geil, lüstern“ übersetzt wird.
Mädchen in Italien darf nicht Andrea heißen
Ein Paar aus der Nähe von Turin will seine Tochter Andrea nennen. Doch weil Andrea in Italien, wie auch Simone oder Gabriele, ein Jungenname ist, klagte ein Staatsanwalt dagegen. Er fordert, dass die Eltern ihr Kind doch bitte Andreìna nennen sollen, wie die Welt berichtet.