Einige Kinder werden mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren. Bisher mussten die Eltern entscheiden, ob das intersexuelle Kind männlichen oder weiblichen Geschlechts sein soll. Ab dem 1. November 2013 gilt eine wichtige Änderung des Personenstandsgesetzes:
„Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“ (§22 PStG)
Es gibt in Deutschland also neben „weiblich“ und „männlich“ auch das unbestimmte Geschlecht. Da sind noch viele Gesetze, Richtlinien, Formulare und IT-Anwendungen anzupassen!
Zumindest die Standesämter sind auf die neue Gesetzeslage vorbereitet. Ich habe mich bei einigen Standesämtern erkundigt, wie die Namensvergabe bei Kindern mit unbestimmtem Geschlecht geregelt ist. Demnach gibt es keine Bestimmung, die einen geschlechtsneutralen Vornamen verlangt. Die Eltern können sich für einen männlichen, weiblichen oder geschlechtsneutralen Vornamen entscheiden. Es besteht aber ein Konsens darüber, in so einem Fall immer einen geschlechtsneutralen Vornamen zu empfehlen. Eine nachträgliche Namensänderung aufgrund der Feststellung des tatsächlichen Geschlechts sollte kein Problem darstellen.
Die Mär vom „neuen“ unbestimmten Geschlecht ist mehr oder weniger eine Ente. Das Gesetz zur Möglichkeit (NUR bei sog. „Intersexualität“ nach Ermessen der Ärzteschaft) gibt es schon seit 2009, nun wurde eigentlich nur die Freiwilligkeit wieder gestrichen und durch die Pflicht ersetzt im Falle, dass Eltern die Zustimmung zu einer angeblich notwendigen genitalverstümmelnden „Korrektions“-OP verweigern. (Menschenrechte und sonstige trad. Abscheu vor Genitalverstümmlungen gelten in Deutschland in Bezug auf Minderheiten dann eben doch wieder nichts, siehe auch Sterilisationszwänge angeblich „transsexueller“)
Mehr zu diesem Thema findet mensch beispielsweise im Blog von „Zwischengeschlecht.org“, wenn mensch dort nach „Geschlechtseintrag“ sucht.
Danke für den Blog.
Generell ist eh allen Eltern zu raten, ihrem Kind einen geschlechtsneutralen (Zweit-)Namen zu geben, solang der (völlig unnötige) Zwang zu einem Geschlechtseintrag noch besteht, denn das wirkliche Geschlecht eines Menschen sieht man nunmal nicht anhand des Genitals oder der Chromosomen, das war auch schon zu Beginn der Menschheit nicht anders. Darum liegt auch viel Wahrheit in Karikaturen, wo auf die Frage „was ist es?“ geantwortet wird „das weiß ich noch nicht, es kann noch nicht sprechen“.
Sind dann auch gemischt-geschlechtliche Namen für intersexuelle Kinder möglich? Also so etwas wie „Anna Markus“ oder so?
Ich vermute, dass das nicht so ist. Ich bin allerdings kein Jurist und kann das darum nicht fachkundig beantworten.