
Es war einmal eine Familie, die war in freudiger Erwartung ihres ersten Kindes – eine Tochter hatte sich angekündigt. Vater und Mutter hatten zwei Lieblingsvornamen, Anna und Charlotte. Und weil sie sich nicht entscheiden konnten, nannten sie ihre Tochter Anna Charlotte. Als drei Jahre später die zweite Tochter zur Welt kam, waren alle Lieblingsmädchennamen schon vergeben. So bekam die kleine Schwester den Vornamen Charlotte. Diese Geschichte hat sich hier in der Nähe tatsächlich so ähnlich (mit anderen Vornamen) ereignet und darum habe ich nicht den geringsten Zweifel daran, dass so etwas in Deutschland erlaubt ist.