Keine Namensänderung nach eidesstattlicher Versicherung

Wer eine „Eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben“ abgegeben hat und darum im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, darf seinen Vornamen nicht ändern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall entschieden.

Ein Frau namens Christel wollte ihren eindeutig christlich geprägten Vornamen nicht mehr führen, weil er ihrer Überzeugung als Zen-Buddhistin widerspreche. Das zuständige Amt wollte ihr diesen Wunsch nicht genehmigen, bot ihr aber an, einen zusätzlichen Wunschnamen zu beurkunden. Die Betroffene war mit diesem Vorschlag nicht einverstanden und erhob Klage beim Verwaltungsgericht Berlin.

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Rufnamen im Personalausweis

Im deutschen Personalausweis werden nach wie vor alle Vornamen eingetragen, die auch in der Geburtsurkunde stehen – es sei denn, sie sind länger als 28 Zeichen.

Das galt bis zum 31. Oktober 2010 aber nicht für die sogenannte maschinenlesbare Zone des Dokuments, denn dort war weniger Platz. Es wurde immer nur ein Vorname vermerkt – normalerweise der Rufname. In der maschinenlesbaren Zone auf der Rückseite des neuen, am 1. November 2010 eingeführten Personalausweises werden dagegen immer alle beurkundeten Vornamen eingetragen.

Meistens ist ja der erste Vorname auch der Rufname.  Wer es anders handhabt, muss nur bei Auslandsreisen aufpassen und sollte Flugreisen unter seinem vollen Namen buchen. Für alle andere Alltagssituationen ist die maschinenlesbare Zone des Ausweisdokuments nicht relevant.

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Gutachten zur Eintragungsfähigkeit eines Vornamens

In Deutschland ist es ja nicht ohne weiteres möglich, einen ungewöhnlichen Vornamen zu beurkunden. Für Freunde außergewöhnlicher Namen gibt es eine neue Anlaufstelle, falls das Standesamt den Wunschnamen nicht in die Geburtsurkunde eintragen will: Die studierte Namenforscherin Claudia Rothe erstellt auf Wunsch ein Gutachten, um die Eintragungsfähigkeit des gewünschten Vornamens nachzuweisen. Mit so einem fundiertem Beleg in der Hand können frischgebackene Eltern dann viel überzeugender bei den Behörden auftreten.

Nachtrag: Claudia Rothe erstellt keine Gutachten mehr.

Immer mehr Menschen wollen ihren Vornamen ändern lassen

„Immer mehr Menschen fühlen sich mit ihrem Vornamen extrem unwohl und wollen ihn ändern lassen“, sagte Gabriele Rodriguez von der Namensberatung der Universität Leipzig der Zeitung „Freie Presse“. Mehr als 100 Anfragen wegen einer Namensänderung bekommt die Namensberaterin pro Jahr, spürbar mehr als früher. Die Gründe sind ganz unterschiedlich. So berichtet Rodriguez von einer Frau namens Perkey: „Sie hat unter dem Vornamen gelitten, weil sie in E-Mails oder Briefen oft als Mann angesprochen wurde.“

Die Chancen, eine Namensänderung durchzusetzen, sind wohl gar nicht so schlecht. Laut einer Auswertung des sächischen Innenministeriums sind im Jahr 2009 in Sachsen von 435 Anträgen 371 erfolgreich gewesen.

Auch die 21 Jahre alte Mirjam Werner aus Seiffen im Erzgebirge leidet unter ihrem Vornamen, wie ihr eine Psychologin attestiert. In Zukunft möchte sie Elmira heißen.

Referenz: Mirjam will bald Elmira heißen. Von Jan Oechsner, erschienen am 06.10.2010 in Freie Presse

Nur 28 Zeichen für die Vornamen

Hartnäckig hält sich das Gerücht, man dürfe seinem Kind nicht mehr als fünf Vornamen geben. Eine entsprechende Vorschrift gibt es in Deutschland aber gar nicht, es liegt im Ermessen des Standesbeamten.

Der gesamte Vorname sollte aber nicht länger als 28 Zeichen sein, und das hat einen ganz praktischen Grund. Die Software der Bundesdruckerei zur Herstellung der Personalausweise kann längere Vornamen nicht verarbeiten! Aufgefallen ist das im Rathaus der Stadt Aschaffenburg, als Bernd Steffen Julius Valentin Edelmann einen neuen Personalausweis beantragte – die vier Vornamen sind einschließlich der Leerzeichen 29 Stellen lang.

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