Lucifer gefährdet das Kindeswohl

Seit 2016 gibt es die amerikanische Fernsehserie Lucifer, die davon handelt, dass sich der Teufel in der Hölle langweilt und darum in Los Angeles einen Nachtclub betreibt. Der Name der Serie hat Sinn, denn Lucifer (auf Englisch) beziehungsweise Luzifer (auf Deutsch) ist unter Christen der Name des Teufels.

Ich habe die Serie noch nicht gesehen, aber sie scheint gut zu sein. So gut, dass sogar Leute ihren Sohn Lucifer nennen wollten. Der zuständige Sachbearbeiter am Standesamt Kassel sieht das Kindeswohl gefährdet und verweigerte die Eintragung des Vornamens Lucifer. Mittlerweile hat der Standesbeamte Rückendeckung durch das Kasseler Amtsgericht bekommen. Dort haben sich die Eltern des Jungen überzeugen lassen, dass Lucifer keine gute Namenswahl ist und sich für einen anderen Vornamen entschieden: Lucian.

… Hintergrund: Das deutsche Namensrecht ist großzügiger als viele denken

Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Ab dem 1. November 2018 ist es in Deutschland erlaubt, die Reihenfolge der Vornamen zu ändern, wenn man zwei oder mehrere Vornamen hat. Der Bundestag hat die Erweiterung des Personenstandsgesetzes um den Paragraphen 45a „Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen“ beschlossen:

(1) Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig […].

(2) Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nach Absatz 1 nur selbst abgeben; das Kind bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

(3) Zur Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die Person führt, deren Vornamen neu sortiert werden sollen. […]

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Zur Zeit ist es problematisch, den im Alltag gebräuchlichen Vornamen (also den Rufnamen) in Reisedokumente und behördliche Unterlagen zu übernehmen, wenn dieser Name nicht der erste Vorname ist. Wer möchte, kann künftig den Rufnamen als Erstnamen eintragen lassen und so dafür sorgen, dass auch Banken, Versicherungen, Fluggesellschaften und Behörden den im täglichen Leben gebräuchlichen Vornamen verwenden.

Für Träger von mit Bindestrich verbundenen Namen ändert sich nichts, denn diese gelten als ein einziger Vorname, der nicht neu sortiert werden darf.

Neues Gesetz: Reihenfolge der Vornamen ändern

Die Bundesregierung möchte es einigen Menschen erlauben, ihren Vornamen zu ändern. Betroffen sind alle, die mehrere Vornamen haben.

Update: Dieses Gesetz wurde mittlerweile beschlossen und gilt ab 1. November 2018.

In Deutschland kann man frei wählen, welcher der Rufname sein soll, wenn man mehrere Vornamen hat. Besonders seit der Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises gibt es teils erhebliche Probleme, wenn der Rufname nicht der erste von mehreren eingetragenen Vornamen ist. Zum Beispiel Fluggesellschaften verwenden den ersten Vornamen, auch wenn der gar nicht der im Alltag gebräuchliche Vorname ist. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 18/11612) sieht vor, dass Bürger künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können.

Personalausweis Erklaerung

Es gibt eine Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, müssen auch nach der Gesetzesänderung in der von den Eltern bestimmten Reihenfolge bleiben. Es wird auch weiterhin nicht erlaubt sein, die Schreibweise der Vorname zu ändern. Ausgeschlossen bleibt außerdem die Möglichkeit, Vornamen hinzuzufügen oder wegzulassen.

Ich finde diesen Gesetzentwurf gut und bin gespannt, ob er umgesetzt wird.

Oh nein – Celle, Blitz und Holunder sind keine Vornamen

Jährlich bereichern zahlreiche neue Einträge Deutschlands Vornameninventar. Ismawanto, Norbu oder Savelij – wenn Eltern sich ungewöhnliche Vornamen für ihren Nachwuchs aussuchen, stoßen sie damit beim Standesamt oft auf Schwierigkeiten: Ist der Name dort nicht bekannt oder gibt es Bedenken, können die Eltern ein Gutachten über die Eintragungsfähigkeit des Namens ausstellen lassen.

Im Jahr 2014 gingen bei der Gesellschaft für deutsche Sprache bisher 455 Anfragen zu Vornamen ein. Davon konnten 383 Vornamen bestätigt werden, nur 44 Namen wurden abgelehnt. 28 Fälle konnten nicht abschließend geklärt werden. Die bestätigten Namen sind jeweils ca. ein Drittel weibliche, männliche und geschlechtsneutrale Namen.

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Bei etwa der Hälfte der Namen ließ sich der Ursprung in fremden Sprachen ausmachen. Den größten Teil machten dabei Namen aus dem arabischen und aus dem angloamerikanischen Raum aus (z. B. Jounis, Shakur und Hafiz sowie Cait, Renay und Rainbow).

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Waldmeister ist kein Name, Harriet aber auch nicht!

Vermeintliche Trendnamen können in kurzer Zeit negative Assoziationen hervorrufen, meinen Leute aus Bremen. Um ihrem Sohn dieses Schicksal zu ersparen, wollten sie ihn „Waldmeister“ nennen. Das Standesamt, das Amtsgericht und letztendlich auch das Oberlandesgericht sind dagegen. Die Gefahr sei zu groß, dass der Vorname „Waldmeister“ den Namensträger der Lächerlichkeit preisgebe.

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