Vorname Müller – der geht jetzt auch in Deutschland

Vorname Müller erlaubt

Wenn man einen gängigen Vornamen als Familiennamen hat, dann kann man so einiges erleben. Anders verhält es sich mit Familiennamen als Vornamen: Was in anderen Ländern beliebte Praxis ist und zum Beispiel in den USA immer populärer wird, das geht in Deutschland nicht so ohne weiteres.


Ein Junge namens Lütke

Oder vielleicht doch? Schon 2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Junge mit drittem Vornamen Lütke heißen darf. Das ist der Familienname seines Vaters. Als Nachnamen führt der Junge den Familiennamen seiner Mutter. Das Gericht merkt zwar an, dass dieser Vorname mit einem Nachnamen verwechselt werden könne. Das gelte aber auch für im Inland nicht gebräuchliche Vornamen und Phantasienamen, die ja auch zulässig seien. Eine Gefahr für das Kindeswohl stelle der Vorname Lütke nicht dar, weil der Junge ja schließlich weitere Vornamen habe und diesen erklärungsbedürftigen Vornamen nicht unbedingt verwenden müsse. Dass es für Lütke als Vornamen Belege aus Schleswig-Holstein aus dem 17. Jahrhundert gibt, wurde angemerkt, war aber nicht ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts.

Ein Mädchen namens Müller

In einem ähnlichen Fall hat 2020 das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden, dass ein Mädchen mit drittem Vornamen Müller heißen darf. Dabei handelt es sich um den Familiennamen der Mutter; das Kind trägt den Nachnamen des Vaters als Familiennamen. Die Eintragung wurde zunächst verwehrt, weil es sich, anders als zum Beispiel Lütke, um einen besonders häufigen, typischen Familiennamen – einen sogenannten Allerweltsnamen – handelt. Das OLG stellte dagegen in Frage, wie eine sachlich begründbare Grenzziehung aussehen soll. Aus der statistischen Größe „Häufigkeit eines Namens“ lasse sich eine Gefährdung des Kindeswohls nicht ableiten. Es gäbe keinen sachlichen Ansatzpunkt dafür, welche Häufigkeit tolerabel ist und welche nicht.

Solange sie dem Kind die Identitätsfindung und Individualisierung ermöglichen, seien auch Familiennamen als Vornamen grundsätzlich geeignet, so das OLG. Ungeeignet seien unter anderem Namen, die kaum aussprechbar sind oder deren Bedeutung oder geschichtlicher Hintergrund höchstwahrscheinlich zu Anfeindungen oder Belästigungen des Kindes in seinen Sozialkontakten führen würden. Mit der hier erfüllten Voraussetzung, dass das Mädchen zwei weitere Vornamen hat, sei Müller darum ein geeigneter Vorname und stelle keine Gefahr für das Kindeswohl dar.

Spannende Entwicklung

Soweit der Sachverhalt, jetzt erlaube ich mir noch eine eigene Einschätzung. Dabei möchte ich es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass ich kein Jurist bin.

Wenn es sich erstmal rumgesprochen hat, dass man seinen Familiennamen als Vornamen weitergeben darf, wird es bestimmt Schule machen. Ich kann mir gut vorstellen, dass es viele Eltern gibt, denen das gefällt. Wobei ich aus den Urteilen nicht herauslesen kann, dass sich die Eignung von Nachnamen als Vornamen auf die Namen aus der eigenen Familie beschränkt. Wenn mein Nachname das Wohl meines Kindes nicht gefährdet, warum sollte er das Wohl anderer Kinder gefährden? Und wenn einerseits Familiennamen unbedenklich sind, was spricht dann gegen Ortsnamen als Vornamen? Ich sehe da eine spannende Entwicklung unserer Vornamenlandschaft auf uns zukommen.

11 Gedanken zu „Vorname Müller – der geht jetzt auch in Deutschland“

  1. Ich finde das sehr interessant. In den vorliegenden Fällen kann ich die Begründung der zuständigen Gerichte nachvollziehen – Lina Amelie Müller Herzog z. B. wäre nicht sofort auffallend, erst bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass zwei Nachnamen ohne Bindestrich hierzulande ja eigentlich nicht möglich sind – mehr als zu Verwirrung wird es aber kaum führen, da das Kind sich wohl meist Lina Herzog nennen wird.

    Anders sehe ich das aber, wenn nur Müller als Vorname vergeben würde – Müller Schmidt würde ich nun gar nicht heißen wollen und es wirkt auch sehr befremdlich.

    Antworten
  2. Darf man den Namen dann nur vergeben wenn es der Nachname einer der Eltern ist oder frei irgendeinen Nachnamen auswählen und als Vorname verwenden? Darf man dann auch Männernamen für Frauen? zb Ute Werner Meier?

    Antworten
    • Die Frage wird vermutlich demnächst einige Gerichte beschäftigen. Ich schätze die Lage nicht so ein, dass diese Frage jetzt eindeutig geklärt ist.

    • Interessant ist die Entwicklung: Während 2001 der Vorname Schmitz noch abgelehnt wurde (Eltern verheiratet, unterschiedliche Nachnamen, s.u.), wurde 2008 der Vorname Lütke genehmigt (Eltern nicht verheiratet). 2011 wurde bereits der Vorname Bock für ein Mädchen genehmigt (s.u.) und jetzt 2020 der Vorname Müller.

      Die letzten beiden Fälle unterscheiden sich m.E. (wobei ich die Details nicht kenne) nicht vom Fall Schmitz: Die Eltern haben bei der Heirat ihre jeweiligen Nachnamen beibehalten und der nicht als Geburtsname bestimmte Nachname sollte als jeweils dritter Vorname eingetragen werden. Das Gericht sah dies in den letzten beiden Fällen als identitätsstiftend an. Zumal er auch als dritter Vorname eher nicht bei den sozialen Kontakten verwendet wird. Das frühere Argument, er wäre schon innerhalb der Familie „verbraucht“, zog nicht mehr.

      Mein Fazit (ohne Rechtskenner zu sein): Vermutlich dürfte es leichter werden, den Familiennamen des anderen Elternteils als dritten Vornamen eintragen zu lassen. Ohne Familienbezug dürfte ein typischer Nachname aber wohl kaum vergeben werden können.

      ————————

      Schmitz (2001): Die miteinander verheirateten Eltern führen keinen Ehenamen; sie wollten dem Kind, das als Geburtsnamen den Mutternamen führt, als weiteren Vornamen den vom Vater beibehaltenen Familiennamen „Schmitz“ erteilen. Der Standesbeamte lehnte die Eintragung dieses Namens als Vorname ab – nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln zu Recht: Zwar komme der Ordnungsfunktion des Namens nur noch eine Restbedeutung zu. Die Verwendung des vom Vater als Familienname geführten Namens als Vorname des Kindes führe aber zu einer nicht mehr hinnehmbaren Auflösung der nach deutschem Namensrecht zwingend gebotenen Unterscheidung zwischen Vor- und Familiennamen innerhalb der Familie. Aufgrund des Umstands, dass der Vater seinen Familiennamen „Schmitz“ auch in der Ehe als Familienname beibehalte, sei dieser Name als Familienname (des Vaters) festgelegt und damit als möglicher weiterer Vorname des Kindes verbraucht.
      https://openjur.de/u/87236.html

      Bock (2011): Mutter und Vater verheiratet ohne einen Ehenamen zu bestimmen. Für die Tochter bestimmten sie den Nachnamen der Mutter zum Familiennamen. Der Nachname des Vaters (Bock) sollte als dritter Vorname vergeben werden. Außerdem sollte dadurch eine Verbindung zu den koreanischen Wurzeln (Großmutter) hergestellt werden, da Bock im Koreanischen „Glück“ bedeute. Trotz der Bezeichnung für männliche Tiere und Hänselpotential (geiler Bock, Null Bock, etc.) wurde der Name letztendlich genehmigt, da er „durchaus identitätsstiftend und im Sinne der Herstellung einer besonderen Beziehung zu diesem Elternteil als durchaus förderlich im Sinne des Kindeswohl eingestuft“ wurde.
      https://openjur.de/u/307259.html

    • Es ist offenbar wichtig, dass die Namenswahl identitätsstiftend ist, damit ein Familienname als Vorname akzeptiert wird. Den Aspekt findet man ja immer wieder in den Urteilsbegründungen.

    • Übrigens: Bei meinem Arbeitgeber (Finanzbranche) sind wir verpflichtet, sämtliche Vornamen wie im Personalausweis/Pass ausgewiesen, zu erfassen. Also nicht z.B. nur „Emilia Mustermann“, sondern (um beim Beispiel 3. Vorname „Müller“ zu bleiben): „Emilia Katharina Müller Mustermann“. Allerdings sind die Vornamen komplett und ohne Abkürzungen zu erfassen, was zuviel ist, fällt hinten runter. Da unser Computersystem nur 20 Zeichen für den Vornamen zulässt, und der Beispielname 23 Zeichen (inkl. Leerzeichen) hat, würden wir hier nur „Emilia Katharina“ erfassen und „Müller“ würde wegfallen.

      Ist vielleicht auch ein Tipp für Eltern, die den dritten Vornamen „Kunigunde“ nur wegen der erhofften Zuwendung der Erbtante vergeben: Je länger die ersten Vornamen, desto höher die Chance, dass die eher unliebsame Nachbenennung nicht in Briefen von Banken/Versicherungen/Behörden auftaucht. Allerdings besteht ebenso das Risiko, dass der als Rufname verwendete dritte (oder vierte) Vorname nicht mehr im Schriftverkehr auftaucht.

    • Also Augen auf bei der Wahl der Bank, wenn man einen langen Vornamen hat. Bei meinem Arbeitgeber (Finanzbranche) ist das Datenfeld für den Vornamen viel länger 😉

Schreibe einen Kommentar