Alexa ist ein Auslaufmodell

Auslaufmodell Alexa

Das hatte ich bei meinen Auswertungen der Vornamenstatistik 2019 ganz übersehen – was macht eigentlich Alexa? Von 2000 bis 2014 sind jedes Jahr zwischen 200 und 400 Mädchen Alexa genannt worden. 2015 setzte ein Abwärtstrend ein, in dessen Folge es der Name 2018 gerade noch in die Top 500 der häufigsten Mädchennamen geschafft hatte. Ich hatte Anfang 2019 in einem Blogpost ausdrücklich davon abgeraten, den Vornamen Alexa zu vergeben. Trotzdem, mit so einem dramatischen Abstieg hatte ich nicht gerechnet: 2019 gehörte Alexa nicht mal mehr zu den Top 1.000! Nur grob geschätzte zwanzig Mal wurde der Name letztes Jahr vergeben und ist somit ein Auslaufmodell.


Tatsächlich gab es einiges Feedback von Alexa-Eltern, die ihre Namenswahl inzwischen bereuen. Amazon hat diesen Vornamen in Deutschland (vermutlich auch international) ramponiert. Schade, eigentlich ist Alexa ein schöner Vorname.

5 Gedanken zu „Alexa ist ein Auslaufmodell“

  1. Ich würde Alexa auch nicht mehr vergeben. Allerdings würde ich den Namen mehrere Jahre nach der Geburt auch nicht mehr abändern. Diese Vorgehensweise finde ich dann doch wirklich übertrieben.
    Für ein handfestes, ausuferndes Mobbing ist Alexa nicht gut genug geeignet. Erst recht nicht, wenn man sein Kind zu einem selbstbewussten Menschen erzieht.

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  2. Ich verstehe die Motivation dahinter nicht, sein Kind nach dem Namen eines digitalen Gerätes zu nennen.
    So wie Siri oder Alexa. Am Anfang klang es, als wäre die Häufigkeit eines Names ein Faktor für die Entscheidung, ob dies ein zu bevorzugender Name sei.
    ABER: Je seltener ein Name, umso besser.

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    • Alexa wurde ja nicht für das Gerät erfunden. Also haben wohl kaum alle Eltern ihr Kind „nach einem digitalen Gerät“ benannt. Schon gar nicht die, deren Alexa älter als dieses Teil ist.

  3. Es ist doch eher die Frage warum so ein digitales Gerät einen doch recht gängigen Vornamen bekommen durfte. Die Alexa-Eltern, die hier ihre Erfahrungen geschildert haben, haben den Namen Alexa kurz vor dem Auftauchen der Amazon-Alexa ausgesucht. Sie konnten es nicht wissen. Deshalb kann ich es verstehen, wenn diese Alexa-Eltern jetzt auf den Zweitnamen ausweichen – soweit vorhanden.

    Sollte man jetzt werdenden Eltern raten auf jeden Fall einen Zweitnamen zu vergeben – quasi für alle Fälle. Man weiß ja nie was noch alles erfunden wird.

    Dann gibt es häufiger Namen nach dem Muster „Alexa Sophia Elfriede“. Der erste Name ist der Wunschname, der zweite Name gefällt auch gut, auf den man im Zweifelsfall ausweichen kann. Und der dritte Name ist die Oma, die Nachbenennung.

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    • Es gibt kein Gesetz, dass es verbietet, einen gängigen Vornamen als Marke anzumelden – weder in der EU noch in den USA. Es sei denn, der Name ist schon als Marke registriert. Alexa-Eltern hätten also vorbeugen können und die Marke Alexa in der Klasse 9 als Marke eintragen lassen, dann hätte Amazon einen anderen Namen nehmen müssen. (Nebenbei: Strenggenommen ist Alexa kein Gerät, sondern ein Software.)
      Hier könnt ihr abfragen, ob ihr die Vornamen eurer Kinder noch als Marke eintragen könnt: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

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