Vorschlag: alle 10 Jahre den Namen ändern

Knud Kevin Adolf

Das deutsche Namensrecht ist zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich. Zu diesem Schluss ist eine Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten gekommen, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzt hat. In den kürzlich veröffentlichten Eckpunkten zur Reform des Namensrechts empfiehlt die Arbeitsgruppe, alle namensrechtlichen Regelungen zu bereinigen und in einem einzigen Gesetz innerhalb des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusammenzufassen.

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Im Interesse der Kinder

Bei der Auswahl eines Babynamens darf man in Deutschland ja viel, aber längst nicht alles. In einer Diskussion störte sich neulich jemand an den Grenzen, schließlich habe jeder – siehe Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes – „das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“; da dürfe man doch nicht bei der Namenswahl eingeschränkt werden.

Tatsächlich gibt es dazu schon eine richterliche Entscheidung. Bereits 2004 verkündete das Bundesverfassungsgericht:

Das Recht zur Namensbestimmung ist Eltern grundrechtlich nicht im Interesse eigener Persönlichkeitsentfaltung, sondern allein im Rahmen ihrer Sorgeverantwortung im Interesse ihrer Kinder eingeräumt.

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Endlich – ganz einfach den Vornamen ändern!

Morgen, am 1. November 2018, ist in den deutschen Standesämtern mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen (in den katholisch geprägten Bundesländern wegen des Feiertags erst übermorgen). Der Grund ist, das §45a des Personenstandsgesetzes in Kraft tritt und viele Menschen ganz einfach ihren Vornamen ändern können. Das ist der Hintergrund:

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Lucifer gefährdet das Kindeswohl

Seit 2016 gibt es die amerikanische Fernsehserie Lucifer, die davon handelt, dass sich der Teufel in der Hölle langweilt und darum in Los Angeles einen Nachtclub betreibt. Der Name der Serie hat Sinn, denn Lucifer (auf Englisch) beziehungsweise Luzifer (auf Deutsch) ist unter Christen der Name des Teufels.

Ich habe die Serie noch nicht gesehen, aber sie scheint gut zu sein. So gut, dass sogar Leute ihren Sohn Lucifer nennen wollten. Der zuständige Sachbearbeiter am Standesamt Kassel sieht das Kindeswohl gefährdet und verweigerte die Eintragung des Vornamens Lucifer. Mittlerweile hat der Standesbeamte Rückendeckung durch das Kasseler Amtsgericht bekommen. Dort haben sich die Eltern des Jungen überzeugen lassen, dass Lucifer keine gute Namenswahl ist und sich für einen anderen Vornamen entschieden: Lucian.

Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Ab dem 1. November 2018 ist es in Deutschland erlaubt, die Reihenfolge der Vornamen zu ändern, wenn man zwei oder mehrere Vornamen hat. Der Bundestag hat die Erweiterung des Personenstandsgesetzes um den Paragraphen 45a „Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen“ beschlossen:

(1) Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig […].

(2) Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nach Absatz 1 nur selbst abgeben; das Kind bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

(3) Zur Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die Person führt, deren Vornamen neu sortiert werden sollen. […]

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Zur Zeit ist es problematisch, den im Alltag gebräuchlichen Vornamen (also den Rufnamen) in Reisedokumente und behördliche Unterlagen zu übernehmen, wenn dieser Name nicht der erste Vorname ist. Wer möchte, kann künftig den Rufnamen als Erstnamen eintragen lassen und so dafür sorgen, dass auch Banken, Versicherungen, Fluggesellschaften und Behörden den im täglichen Leben gebräuchlichen Vornamen verwenden.

Für Träger von mit Bindestrich verbundenen Namen ändert sich nichts, denn diese gelten als ein einziger Vorname, der nicht neu sortiert werden darf.