Lange Zeit ging es in Deutschland gar nicht anders: Wer seinem Kind einen geschlechtsneutralen Namen geben wollte, brauchte noch einen eindeutigen Namen dazu. Dass das auch nicht immer ohne Tücke war, beweist das Beispiel einer Bekannten von mir: Als ihr Vater, seines Zeichens Brite, sie als Sascha beim Standesamt anmelden wollte – für ihn ganz klar ein Mädchenname –, musste er auf die Schnelle einen Zweitnamen wählen und entschied sich für Denise. Pech nur, dass „Sascha = männlich“ hierzulande so fest verankert ist, dass aus Denise unzählige Male ein Dennis wurde.
Seit einem Gerichtsentscheid vor bald sieben Jahren ist allerdings möglich, was vorher undenkbar schien: Deutsche Eltern können es auf ihre eigene Kappe nehmen, dass ihr Kind eventuell falsch zugeordnet wird. Unisex-Namen brauchen keine geschlechtsbestimmende Ergänzung mehr. Das hat sich aber noch längst nicht überall herumgesprochen. Die vorherrschende Verwirrung in dieser Frage dürfte auch damit zusammenhängen, dass „einige ewiggestrige Standesbeamte“ (so Knud Bielefeld) noch auf die alte Regelung pochen.