Geschlechtsneutrale Vornamen ohne Zweitnamen erlaubt

Geschlechtsneutrale Vornamen ohne Zweitnamen erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ab sofort können Unisex-Namen auch allein, ohne einen weiteren Vornamen vergeben werden. Bei der Eintragung eines Babynamens gibt es oft Streit mit dem Standesamt, ob ein Vorname geschlechtsneutral, also sowohl für Mädchen als auch für Jungen üblich ist. Laut § 262 der Dienstanweisung für Standesbeamte muss dann nämlich ein weiterer, geschlechtseindeutiger Vorname vergeben werden. (wörtlich: „Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so ist zu verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird.“)


Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Dezember 2008 in einer beachtenswerten Entscheidung darauf hingewiesen, dass diese Anweisung nur eine Verwaltungsvorschrift ohne Gesetzescharakter ist. Gesetzlich ist nur festgelegt, dass der gewählte Vorname und das Geschlecht des Kindes in das Geburtenregister eingetragen werden müssen. Darüber, dass das Geschlecht aus dem Namen abgeleitet werden kann, gibt es keine gesetzliche Regelung.

In der Entscheidung heißt es:

Mangels einschlägiger Bestimmungen im Namensrecht sind die Eltern in der Wahl des Vornamens grundsätzlich frei. Diesem Recht der Eltern zur Vornamenswahl darf allein dort eine Grenze gesetzt werden, wo seine Ausübung das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht. Der Staat ist […] berechtigt und verpflichtet, das Kind als Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen. Für einen darüber hinausgehenden Eingriff in das Elternrecht auf Bestimmung des Vornamens für ihr Kind bietet [das Grundgesetz] keine Grundlage.

Im konkreten Fall ging es um den indischen Namen Kiran. Eine in Deutschland lebende Familie mit indischen Wurzeln wollte so ihre Tochter nennen. Kiran heißen auch in Indien sowohl Männer als auch Frauen. Von einer Gefährdung des Kindeswohls wäre das Bundesverfassungsgericht nur ausgegangen, wenn der Vorname dem Kind keine Möglichkeit bietet, sich mit seinem Geschlecht zu identifizieren. Gerade weil der Namen geschlechtsneutral ist, besteht diese Möglichkeit aber. Somit soll der Namen Kiran jetzt ohne weitere Vornamen eingetragen werden.

Demnach würde aber ein eindeutig männlicher Vorname allerdings das Kindeswohl eines Mädchens beeinträchtigen und wäre somit abzulehnen.

10 Gedanken zu „Geschlechtsneutrale Vornamen ohne Zweitnamen erlaubt“

  1. Ich finde es gut,wenn geschlechtsneutrale Namen nicht allein erlaubt sind, da mit einem Zweitnamen dann Irrtümer vom Amt usw.ausgeschlossen werden könnten. Dagegen ist sicher fast jeder Maria heissende Mann stolz auf den weiblichen Vornamen.

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    • dann darf aber auch niemand mehr andreas müller oder alina meier heißen, denn da ergibt sich viel potential für verwechslungen.

    • Lange her, aber:
      Man bedenke bei dieser recht vorschnellen Aussage, dass es Menschen gibt, die sich weder als männlich noch als weiblich, als eine Mischung aus beidem oder schlichtweg ganz anders empfinden.
      Leider wird einem in unserem Land kurz nach der Geburt ein Stempel aufgezwungen, den wir später möglichweise mit Widerstand beseitigen müssen…

  2. Hallo!
    Der Namen „Maria“ als Zusatz zu anderen weiblichen o d e r männlichen Vornamen hat religiöse (katholische) Gründe und wird schon deshalb seit jeher akzeptiert.

    Rainer Maria Rilke
    Carl-Maria von Weber

    usw. usw.

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  3. Hallo ich bin Bente. Ich möchte wissen ob u
    Ich ein zweitnamen brauche. Ich bin ein Mädchen und werde oft Mit meinem Namen geärgert und ich sollte eigentlich mit zweitnamen Katarina heißen…

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    • Du hast einen aussergewöhnlichen und seltenen Namen! Lass Dich nicht ärgern und trage ihn mit Stolz <3 Du könntest zum Beispiel antworten "lieber heiße ich Bente als einen Namen zu haben, den jeder hat"

  4. Ich vinde es schlecht das das verboten ist, vor allem im 21 Jahrhundert solte es in ordnung sein seinem Kind einen genderneutralen vornamen zu geben, da es weder das Kind noch jemand anderen Schadet.
    Vorallem jetzt wo es sich immer mehr zeigt wie viele der LGBTQ+ comunity angehören, die sich nicht auf einen Gender festlegen (z.b. non binary oder genderfluid).
    Ich finde man solte wenigstens soviel respekt davor haben.

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  5. Mit welchem Recht sollte man den Kindern, die sich eindeutig als Mädchen oder Junge fühlen, mit einem Namen schlagen, bei dem sie grundsätzlich gefragt werden, welches Geschlecht sie haben? Aus meiner Erfahrung sind viele Kinder nicht sehr erfreut über eine solche Frage.

    Sicher, es gibt Menschen, die sich im falschen Körper fühlen oder nicht eindeutig zuordnen möchten. Ich gehe aber mal davon aus, dass das nicht die Mehrheit innerhalb der Bevölkerung ist.
    Wäre es nicht sinnvoller, denen die Möglichkeit zu geben, ihren Namen ggf. anzupassen? Vielleicht möchte jemand mit seiner männlichen Vergangenheit abschliessen und einen eindeutig weiblichen Namen bekommen? Oder andersherum?
    Und wer sich nicht festlegen möchte, nennt sich eben Kim, Noa oder wie auch immer.
    Das erscheint mir sinnvoller, als sich auf Unisex-Namen zu beschränken.

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