In der Geburtsurkunde des dreijährigen Randy Hofmann aus Niedersachsen stand bisher „Ein Knabe mit dem Familiennamen Hofmann, der noch keinen Vornamen erhalten hat“, weil das Standesamt den Namen Randy nur in Verbindung mit einem weiteren, geschlechtseindeutigen Namen eintragen wollte. (siehe den Beitrag „Randy als Jungenname abgelehnt„)
Nachdem das Bundesverfassungsgericht kürzlich in einem anderen Fall entschieden hat, dass geschlechtsneutrale Namen das Kindeswohl keineswegs beeinträchtigen (siehe „geschlechtsneutrale Vornamen ohne Zweitnamen erlaubt„), lenkte jetzt auch das zuständige Standesamt Uelzen ein und beurkundete den Vornamen, wie die Allgemeine Zeitung Uelzen berichtet. Herzliche Glückwünsche den beharrlichen Eltern zu Ihrem Erfolg!