Neues Gesetz: Reihenfolge der Vornamen ändern

Die Bundesregierung möchte es einigen Menschen erlauben, ihren Vornamen zu ändern. Betroffen sind alle, die mehrere Vornamen haben.


Update: Dieses Gesetz wurde mittlerweile beschlossen und gilt ab 1. November 2018.

In Deutschland kann man frei wählen, welcher der Rufname sein soll, wenn man mehrere Vornamen hat. Besonders seit der Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises gibt es teils erhebliche Probleme, wenn der Rufname nicht der erste von mehreren eingetragenen Vornamen ist. Zum Beispiel Fluggesellschaften verwenden den ersten Vornamen, auch wenn der gar nicht der im Alltag gebräuchliche Vorname ist. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 18/11612) sieht vor, dass Bürger künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können.

Personalausweis Erklaerung

Es gibt eine Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, müssen auch nach der Gesetzesänderung in der von den Eltern bestimmten Reihenfolge bleiben. Es wird auch weiterhin nicht erlaubt sein, die Schreibweise der Vorname zu ändern. Ausgeschlossen bleibt außerdem die Möglichkeit, Vornamen hinzuzufügen oder wegzulassen.

Ich finde diesen Gesetzentwurf gut und bin gespannt, ob er umgesetzt wird.

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