Rufnamen im Personalausweis

Im deutschen Personalausweis werden nach wie vor alle Vornamen eingetragen, die auch in der Geburtsurkunde stehen – es sei denn, sie sind länger als 28 Zeichen.


Das galt bis zum 31. Oktober 2010 aber nicht für die sogenannte maschinenlesbare Zone des Dokuments, denn dort war weniger Platz. Es wurde immer nur ein Vorname vermerkt – normalerweise der Rufname. In der maschinenlesbaren Zone auf der Rückseite des neuen, am 1. November 2010 eingeführten Personalausweises werden dagegen immer alle beurkundeten Vornamen eingetragen.

Meistens ist ja der erste Vorname auch der Rufname.  Wer es anders handhabt, muss nur bei Auslandsreisen aufpassen und sollte Flugreisen unter seinem vollen Namen buchen. Für alle andere Alltagssituationen ist die maschinenlesbare Zone des Ausweisdokuments nicht relevant.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Quelle: Bundesministerium des Inneren

Alle Vornamen sind gleichberechtigt und können nach Belieben der Bürgerinnen und Bürger im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr genutzt werden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1960 keinen Rufnamen mehr. In der ehemaligen DDR wurden Rufnamen bis zur Wiedervereinigung in Geburtsurkunden und Personalausweisen unterstrichen.

Die maschinenlesbare Zone (MRZ) auf Pässen und Ausweisen ist nicht für den privaten Rechts- und Geschäftsverkehr und auch nicht für eine Identifizierung gegenüber Behörden im üblichen Verwaltungsverkehr vorgesehen. Sie dient ausschließlich der Identifizierung gegenüber zur Identitätskontrolle berechtigten Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Zoll und Pass-, Personalausweis- oder Meldebehörden. Ausnahmen hiervon bilden Beförderungsunternehmen, die aufgrund internationaler Abkommen oder Einreisebestimmungen zu Kontrollen im internationalen Reiseverkehr verpflichtet sind.

Seit Oktober 2010 wird die Zusammensetzung der MRZ nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt, das auf die Empfehlungen der internationalen Organisation für zivile Luftfahrt (ICAO) zurückgeht. Aus den gleichen Gründen sind in der maschinenlesbaren Zone auch keine Umlaute enthalten, sondern deren Umschreibungen. Auf diese Weise können Komplikationen im Rahmen von Grenzkontrollen aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen weitestgehend ausgeschlossen werden.

4 Gedanken zu „Rufnamen im Personalausweis“

  1. Ich habe jetzt eine Reise nach Afrika gebucht und das Reiseunternehmen hat meinen Rufnamen an erster Stelle in die Reiseunterlagen eingetragen, statt an zweiter Stelle nach meinen Taufnamen ( wie zB im Pass, in der Geburtsurkunde und PA) Beides stimmt nun nicht überein. Kann ich trotzdem fliegen? Zur Sicherheit die Geburtsurkunde mitnehmen …

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    • Ich weiß nicht, wie streng das afrikanische Land dabei ist. Aber meine Tante hatte wege soetwas mal in den USA ein Riesenproblem gehabt. Daher würde ich vll. die Urkunde mitnehmen, oder eine Kopie.

  2. Ich würde auch die Geburtsurkunde zur Sicherheit mitnehmen.
    Eine mir bekannte Familie hatte mit ihrem Pflegekind mal Schwierigkeiten bei einer Flugreise. Sie hatten Rufnamen des Kindes gebucht, der im Ausweis eingetragene erste Vorname lautete aber anders.

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    • Voll nett auch ihr Kommentar und ich werde auf Nummer sichern gehen und die Namen ändern lassen , denn dem afrikanischen Zoll- oder Grenzbeamten wird das wohl nicht ganz egal sein und Ärger ist hier vorprogrammiert . Beim Check in wird wohl meine Geburtsurkunde nicht interessieren… Danke

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