Darf ein Kind Adolf Hitler heißen?

Aus den USA wurde kürzlich berichtet, dass ein Kind mit erstem Vornamen „Adolf“ und mit zweitem Vornamen „Hitler“ heißt und damit ein Problem hat: Ein Konditor weigerte sich, die bestellte Geburtstagstore mit diesem Namen zu verzieren. In Deutschland wäre diese Vornamen-Kombination gar nicht erst zugelassen worden. Abgesehen davon, dass „Hitler“ kein üblicher Vorname ist, wäre das Kindeswohl gefährdet und somit liegen zwei Gründe vor, die die Eintragung dieses Namens verhindern.

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Beate: albern statt glücklich in Frankreich

Den Vornamen Beate deuten wir in Deutschland aus dem lateinischen als „Die Glückliche“. In den 1960er Jahren war das einer der häufigsten weiblichen Vornamen in Deutschland. Trotzdem möchte eine Akademikerin aus Münster lieber Béatrice heißen. Grund: Sie arbeitet in Frankreich, und dort ist das Wort béate ein Adjektiv und bedeutet „albern“, „einfältig“ oder „kindlich“.

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Absurde Namenswünsche vor Gericht

Die Deutsche Presse Agentur (dpa) hat einen Beitrag zu Vornamensentscheidungen vor Gericht verbreitet. Es handelt sich bei diesem Artikel im Grunde genommen nur um eine mit Füllwörtern verknüpfte Auflistung von Vornamen und Aktenzeichen. Alles andere als ein Lesevergnügen – trotzdem hatten einige Zeitungen wohl ein Sommerloch zu stopfen.

Namensänderung für Zweijährigen abgelehnt

Die deutsche Mutter und der libysche Vater eines knapp zweijährigen Jungen wollten die Änderung seines Vornamens am Verwaltungsgericht Münster durchsetzen. Sie wollten, dass der zweite und dritte Vorname gestrichen wird, weil selbst bei relativ banalen Behörden- und Versicherungsangelegenheiten stets alle drei Vornamen benutzt würden. Dies ist von ihnen nicht gewollt gewesen. Die beiden weiteren Namen sind die Vornamen des Vaters und Großvaters und für den Gebrauch in Deutschland nicht gedacht gewesen. Auch die Fremdartigkeit der arabischen Vornamen für das Kind, das in Deutschland aufwachsen werde, sei bestimmt nicht von Vorteil. Außerdem ist es im arabischen Kulturkreis, aus dem der Kindesvater stammt, nicht üblich, mehrere Vornamen zu tragen. Den Eltern war nicht bekannt, dass das deutsche Namensrecht keine starre Namensführungspflicht kennt und es keinen amtlichen Rufnamen mehr gibt.

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Neunjährige darf den Vornamen ändern

Ein neun Jahre altes Mädchen aus der Stadt New Plymouth in Neuseeland darf sich einen neuen Vornamen aussuchen. Sie hatte den Richter überzeugt, dass ihr ursprünglicher Vorname Talula Does The Hula From Hawaii eine soziale Beeinträchtigung darstellt. Außerdem wurde den für diesen Namen verantwortlichen Eltern das Sorgerecht entzogen. (Quelle: Taranaki Daily News)

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