Gesetzentwurf über die Änderung der Vornamen

Das Transsexuellengesetz soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch ein „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit“ ersetzt werden. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktion (16/13154) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Zur Begründung heißt es in der Vorlage, das Transsexuellengesetz stelle für die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit „unbegründete Hürden auf, die die Würde und die Selbstbestimmung von transsexuellen Menschen beeinträchtigen“.

Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung

Randy darf endlich Randy heißen

In der Geburtsurkunde des dreijährigen Randy Hofmann aus Niedersachsen stand bisher „Ein Knabe mit dem Familiennamen Hofmann, der noch keinen Vornamen erhalten hat“, weil das Standesamt den Namen Randy nur in Verbindung mit einem weiteren, geschlechtseindeutigen Namen eintragen wollte. (siehe den Beitrag „Randy als Jungenname abgelehnt„)

Nachdem das Bundesverfassungsgericht kürzlich in einem anderen Fall entschieden hat, dass geschlechtsneutrale Namen das Kindeswohl keineswegs beeinträchtigen (siehe „geschlechtsneutrale Vornamen ohne Zweitnamen erlaubt„), lenkte jetzt auch das zuständige Standesamt Uelzen ein und beurkundete den Vornamen, wie die Allgemeine Zeitung Uelzen berichtet. Herzliche Glückwünsche den beharrlichen Eltern zu Ihrem Erfolg!

Bürokratieärger wenn der Vorname fehlt

Die Heilbronner Stimme berichtet über Probleme des Standesamtes mit Menschen ohne Vornamen. Während das deutsche Namensrecht eindeutig zwischen Vor- und Nachnamen unterscheidet, ist diese Systematik in vielen Kulturen unbekannt.

So gibt es in arabischen Ländern die Praxis, einen Eigennamen zu führen, der von den Eigennamen des Vaters und des Großvaters gefolgt wird. Bei Tamilen bekommen Neugeborene zuerst den Vaternamen und dann einen Eigennamen. Bei der Einbürgerung in Deutschland darf der Betroffene dann selbst entscheiden, welcher Name sein Vor- und welcher sein Nachname werden soll.

Indonesier, die oft ausschließlich einen Eigennamen haben, können sich bei der Einbürgerung einen deutschen Familiennamen aussuchen.

Geschlechtsneutrale Vornamen ohne Zweitnamen erlaubt

Geschlechtsneutrale Vornamen ohne Zweitnamen erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ab sofort können Unisex-Namen auch allein, ohne einen weiteren Vornamen vergeben werden. Bei der Eintragung eines Babynamens gibt es oft Streit mit dem Standesamt, ob ein Vorname geschlechtsneutral, also sowohl für Mädchen als auch für Jungen üblich ist. Laut § 262 der Dienstanweisung für Standesbeamte muss dann nämlich ein weiterer, geschlechtseindeutiger Vorname vergeben werden. (wörtlich: „Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so ist zu verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird.“)

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