Sabsudin darf jetzt Sebastian heißen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Junge seinen ursprünglichen Vornamen Sabsudin in Sebastian ändern darf, weil er durch den Namen erkennbar belastet wird. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10. Dezember 2008, 5 K 957/08.KO)


Die sorgeberechtigte Mutter beantragte im Mai 2006 nach der Scheidung der Eltern die Namensänderung für das 2002 geborene Kind. Der Junge sei wegen seines Namens schwer gehänselt worden. Zudem sei er katholisch getauft und der Vater, der aus Afghanistan stammt, habe seit Jahren keinen Kontakt zu seinem Sohn und zahle keinen Unterhalt.

Der zuständige Landkreis genehmigte die Änderung des Vornamens, womit der Vater aber nicht einverstanden war und dagegen klagte.

Die Klage blieb erfolglos. Es liege, so die Richter, ein die Vornamensänderung rechtfertigender Grund im Sinne des Namensrechts vor. Zwar sei ein Vorname grundsätzlich für die gesamte Lebenszeit erworben und deshalb nicht frei abänderbar. Der Junge werde aber durch seinen bisherigen Rufnamen erheblich belastet. Auf die Hänseleien anderer Kinder, die auch auf seine Abstammung zurückzuführen seien, reagiere er sehr empfindlich. Dies sei von den Erzieherinnen des von dem Kind besuchten Kindergartens sowie seiner Klassenlehrerin bestätigt worden. Die Änderung des Vornamens in Sebastian sei gut geeignet, seine Integration in die Schulgemeinschaft zu erleichtern. Demgegenüber müssten die Belange des Vaters zurückstehen. Insbesondere rechtfertige das Argument, der Vorname sei Zeichen der Zugehörigkeit zur islamischen Gesellschaft, keine andere Beurteilung. Der Junge sie katholisch getauft und behalte den Nachnamen des Klägers, so dass die Namenskontinuität und Verbindung zu seinem Vater gewahrt bleibe.

5 Gedanken zu „Sabsudin darf jetzt Sebastian heißen“

  1. Ehrlich gesagt finde ich diesen Fall eher erschreckend in Bezug auf das Klima, das in diesem Kindergarten herrscht. Wie kann es denn heutzutage bei einem Anteil von etwa 30% an Kindern mit Migrationshintergrund sein, dass man wegen seines ausländischen Namens so gehänselt wird? Was ist mit den anderen Kindern, die ausländische (bzw. nichtdeutsche, nichtenglische, nichtfranzösische u.s.w) Namen haben? Sabsudin klingt doch im Deutschen nicht obszön oder so. meiner meinung nach sollte mal ein bisschen an der interkulturellen Toleranz im Umfeld des Jungen gearbeitet werden. Die Namensänderung macht auf mich nur den Eindruck einer (vermutlich zu Recht) enttäuschten Mutter, deren Beziehung auseinander gegangen ist.

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  2. Aber geht es nicht einzig und allein um das Wohl (oder hier Unwohlsein) des Kindes???? Soll das Kind als Objekt zur Förderung eines neuen kulturellen Verständnisses dienen???

    Kinder nehmen kein Blatt vor den Mund, wenn es darum geht, jemanden zu hänseln.
    Wie lange soll der Junge also darunter leiden, bis
    an der interkulturellen Toleranz des Umfeldes positiv gearbeitet wurde, welches sich aber aufgrund seines Lebensweges ständig ändert????

    Die Beziehung der Mutter kann ich hier leider nirgendwo entdecken….außer eine zwar späte, aber dennoch positive dem Sohn gegenüber.

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  3. erschreckend aber war ich hab das gleiche problem

    ich bin äusserlich europider abstammung, stamme jedoch aus einem islamischen land mit dunklen und hellen menschen

    ich habe mein abitur gemacht und ich studiere.

    obwohl ich ein sehr gutes abitur habe, rhetorisch herrvorragend bin und mehr deutsch als ausländisch bin, werde ich dennoch überall wegen meinem vornamen abgelehnt

    trotz meiner qualifikationen gelingt es mir nicht mal einen einfachen supermarkt kassiererjob zu finden

    das ist ein armutszeugnis für die bundesrepublik

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  4. ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik?
    Wie ist es den in anderen Ländern? In islamischen Ländern wie der Türkei werden sogar kurdische Vornamen verboten und müssen durch türkische ersetzt werden.
    Bevor unsere so rhetorisch begabte Vorzeigemigrantin hier uns Armutszeugnis unterstellt, sollte sie erst mal bei sich zu Hause schauen.
    Im übrigen schreibt sich hervorragend nur mit einem r.

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    • Im übrigen hättest du in deiner zweiten frage bei deinem „den“ ein n dranhängen müssen..wenn du hier schon leute so penibel auf die finger schaust, dann solltest du selber wenn möglich rechtschreibfehler vermeiden mein freund;)

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