Lucifer gefährdet das Kindeswohl

Seit 2016 gibt es die amerikanische Fernsehserie Lucifer, die davon handelt, dass sich der Teufel in der Hölle langweilt und darum in Los Angeles einen Nachtclub betreibt. Der Name der Serie hat Sinn, denn Lucifer (auf Englisch) beziehungsweise Luzifer (auf Deutsch) ist unter Christen der Name des Teufels.


Ich habe die Serie noch nicht gesehen, aber sie scheint gut zu sein. So gut, dass sogar Leute ihren Sohn Lucifer nennen wollten. Der zuständige Sachbearbeiter am Standesamt Kassel sieht das Kindeswohl gefährdet und verweigerte die Eintragung des Vornamens Lucifer. Mittlerweile hat der Standesbeamte Rückendeckung durch das Kasseler Amtsgericht bekommen. Dort haben sich die Eltern des Jungen überzeugen lassen, dass Lucifer keine gute Namenswahl ist und sich für einen anderen Vornamen entschieden: Lucian.

… Hintergrund: Das deutsche Namensrecht ist großzügiger als viele denken

10 Gedanken zu „Lucifer gefährdet das Kindeswohl“

  1. Gute Entscheidung!
    War das demnach eine gütliche Einigung vor Gericht, kein Urteil, oder? Immerhin haben die Eltern sich überzeugen lassen. Das Kind wird später auch froh sein drüber.

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  2. Merkwürdige Idee, als Mittel gegen Langeweile ausgerechnet einen Nachtclub aufzumachen – und das nun auch gerade noch in Los Angeles. Dann kann er ja gleich ein Veganerinnen-Restaurant in Berlin-Mitte oder einen Baumarkt in Gütersloh eröffnen. Der Teufel sollte doch etwas mehr Phantasie haben und auch über die nötigen Mittel verfügen diese umzusetzen…

    Luzifer bedeutet ja nun wörtlich „Lichtbringer“ – meine satanologischen Kenntnisse reichen aber nicht aus, um das ad hoc theologisch zu interpretieren. Wikipedia weiß bestimmt Rat.

    (Die behördlichen Entscheidungen sind natürlich zu begrüßen; ebenso die Einsicht der Eltern.)

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    • Lucifer, der Lichtbringer, ist ein gefallener Engel. Der Name ist demzufolge vor dem Fall gegeben worden und ist erst durch die Entwicklung negativ geprägt worden. Wie Adolf. An sich kein böser Name.

  3. Interessanter Hinweis des Namenkundlichen Zentrums der Universität Leipzig: Demnach wurde der Name Lucifer schon mehrfach in Deutschland eingetragen. Allerdings haben die Leipziger den Namen ausdrücklich nicht empfohlen.

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    • soll das etwa heißen es gäbe tatsächlich genug Präzedenzfälle um den Namen Lucifer auch entgegen sämtlicher Empfehlungen durchzusetzen…?

      ich und meine Partnerin spielen nämlich schon seit längerem mit dem Gedanken, unseren Sohn (sobald wir denn einen hätten) „John Michael Lucifer“ zu nennen…

      wäre das jetz wohl etwa tatsächlich möglich oder wie oder was…?!

    • Um sicherzugehen würde ich beim zuständigen Standesamt nachfragen. Falls dort Gegenwind zu erwarten ist würde ich beim Namenkundlichen Zentrum der Universität Leipzig ein Gutachten bestellen. Falls das positiv ausfällt und das Standesamt trotzdem dagegen ist hilft nur noch eine Klage.

  4. Wir haben unseren 2018 geborenen Sohn Luzifer genannt. Das Standesamt wollte erst ablehnen, nach dem Verfassen einer ausführlichen Stellungnahme, in der wir unter anderem auf das Urteil des OLG Dresden verwiesen, das Luzifer als Name zuließ, wurde er beurkundet. In der Bibel wird Luzifer nicht mit Satan in Verbindung gebracht, ganz im Gegenteil wird sogar Jesus so genannt! Ebenso im Osterlob. Daher ist die negative Konnotation nicht haltbar. Dies sah das Standesamt letztendlich ähnlich. Weiterhin wissen wir von vier weiteren Jungen, die diesen Namen tragen.

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    • Habe das Urteil aus Dresden jetzt auch in der Hand. Denke, dass das nicht so eindeutig ist. Aber wird auch auf das AG Leipzig verwiesen, vielleicht geht da mehr hervor. Da bin ich dran.

      LG

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