Ein Gesetz, das geschlechtseindeutige Vornamen vorschreibt, gibt es in Deutschland nicht. Es gab aber eine Dienstanweisung für die Standesämter, nach der geschlechtsneutrale Vornamen nur gemeinsam mit einem weiteren geschlechtseindeutigen Vornamen erlaubt waren. Diese Praxis wurde 2008 durch das sogenannte Kiran-Urteil für ungültig erklärt. Das Gericht erlaubte einer Familie, ihrer Tochter den aus Indien stammenden Unisex-Namen Kiran als alleinigen Vornamen zu geben. Seit diesem Urteil darf jeder Unisex-Vorname ohne zweiten Vornamen vergeben werden. Gegengeschlechtliche Namenvergaben sind weiterhin verboten, Mädchen dürfen also nicht Kevin heißen und Jungen nicht Jacqueline.
Weiterlesen