Im Jahr 1941 erstritt ein Hamburger Vater sich das Recht, seinen Wunschnamen zu vergeben: Sven. Sven?! Jawohl: Im Nationalsozialismus galt die Maxime: „Gute deutsche Vornamen für Kinder deutscher Volksgenossen“ – Namen wie Sven, Björn oder Ragnhild gehörten ausdrücklich nicht dazu.
„Vornamen, die ausgesprochenes Eigentum der nordgermanischen Völker – der Dänen, Schweden, Norweger usw. – sind, können nicht zu den deutschen Vornamen gezählt werden; sie sind nicht erwünschter als andere ausländische Vornamen“, so schrieb es damals ein Standesamtsdirektor. Dagegen warf der streitbare Vater, langjähriges NSDAP-Mitglied und Träger des goldenen Parteiabzeichens, in die Waagschale, dass er seinen Sohn nach einem Freund aus Schweden benennen wolle, der seine politische und antisemitische Haltung teile. Das zog.
Zwar trugen Kinder von Nazi-Größen teilweise nordische Namen: Edda Göring, Helga Goebbels, Gudrun Himmler. Allerdings hatten diese Namen in Deutschland Tradition. Ansonsten wählte man bevorzugt Althochdeutsch-Germanisches: Wolf Rüdiger Hess und bei den Goebbels Hildegard, Helmut, Holdine, Hedwig und Heidrun. Wenn heute ein Kind einen der genannten Namen erhält, wird damit keine bestimmte politische Gesinnung assoziiert.