Mit der Wahl des Vornamens „Djehad“ für ihren Sohn gefährden Eltern nicht das Wohl ihres Kindes. Das hat das Berliner Kammergericht laut einer Mitteilung der Pressestelle der Berliner Zivilgerichte entschieden.
Der Standesbeamte hatte die beantragte Beurkundung dieses Namens abgelehnt, weil das Kindeswohl bei Wahl dieses Vornamens erheblich gefährdet sei: Er bedeute „Heiliger Krieg“ und habe in Deutschland seit dem 11. September 2001 eine stark negative Bedeutung erlangt.
An der Schmalspur-Eisenbahnlinie zum Brocken im Harz gibt es eine Station namens „Drei Annen Hohne“. Was es mit den drei Annen auf sich hat, erklärt das DuMont Reise-Taschenbuch Harz: