Nachname des Vaters als Vorname des Sohnes

Die Ausgangslage: Der neugeborene Sohn eines unverheirateten Paares soll den Nachnamen der Mutter bekommen. Neben zwei „normalen“ Vornamen möchten die Eltern, dass der Junge den Nachnamen des Vaters „Lütke“ als dritten Vornamen führt.


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 30. April 2008 entschieden, dass dieses zulässig ist (Aktenzeichen XII ZB 5/08). Das Kindeswohl ist durch diesen Vornamen nicht gefährdet.

Folgende Aspekte werden in der Begründung erläutert:

  • Es besteht zwar die Gefahr, dass der Vorname Lütke mit einem Nachnamen verwechselt werden kann, dieses Risiko existiert aber auch bei vielen anderen ungewöhnlichen Vornamen. Gerade im Inland nicht gebräuchliche Vornamen sind oft vergleichbar erklärungsbedürftig.
  • Da das Kind noch zwei weitere Vornamen hat, ist es nicht gezwungen, den Namen Lütke im Alltag zu verwenden und kann so eventuellen Beeinträchtigungen und Hänseleien ausweichen.
  • Das geltende Namenswahlrecht beschränkt die Eltern nicht auf die bekannten, weit verbreiteten Vornamen. Vielmehr sind sie befugt, auch ungebräuchliche oder der Phantasie entstammende Vornamen auszuwählen. Darum können auch Familiennamen nicht generell ausgeschlossen werden.
  • Der Klang des Familiennamens Lütke ähnelt durchaus herkömmlichen Vornamen wie zum Beispiel Lüdeke, Luitger und Ludger.
  • Die Familiennamensbestimmungen sollen verhindern, dass bei der Weitergabe des Namens über mehrere Generationen lange Namensketten entstehen. Darum erhalten die Kinder zwingend den Nachnamen des Vaters oder der Mutter, ein Doppelname ist nicht zulässig. Die Gefahr einer weiteren Verkettung besteht im vorliegenden Fall aber nicht.

Interessantes Szenario:

Die Eltern des Kindes können im Falle einer Heirat den Namen des Vaters zum Ehenamen bestimmen. Dann würde der Name Lütke zum Geburtsnamen des Kindes und das Kind erhielte so einen mit seinem Vornamen gleichlautenden Familiennamen.

3 Gedanken zu „Nachname des Vaters als Vorname des Sohnes“

  1. Lütke als Vornamen finde ich OK. Klingt sehr friesisch und wie eine abgewandelte Form von Lutgar. Nur wenn das Kind Lütke Lütke heißen würde, wäre ich strikt dagegen. Aber zum Glück bekommt es ja auch 2 andere Vornamen dazu.

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  2. Lütke als Vornamen finde ich Vollkommmen in Ordnung. Und außerdem sagt das Kind, wenn es gefragt wird wie es heißt den 1 Vornamen und nicht alle 3 Namen. Wo also, ist das Problem??

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