Vor zwei Jahren hat ein Berliner Standesamt den Vornamen Cigerxwin in die Geburtsurkunde eines kleinen Jungen eingetragen. Das war wohl kein Problem, denn dieses ist auch der Name eines bekannten kurdischen Dichters. Schwierigkeiten gab es erst, als der Vater des Jungen, ein Kurde, der als politischer Flüchtling aus der Türkei kam, einen Ausweis für Cigerxwin beantragte. Das türkische Generalkonsulat verweigerte die Anerkennung, weil die Buchstaben X, W und Q in türkischen Vor- und Familiennamen nicht verwendet werden dürfen.
Die Berliner Tageszeitung Tagesspiegel zitiert einen Mitarbeiter des Konsulats, der betonte, dass es sich nicht um ein Verbot kurdischer Namen handle. Vielmehr seien seit einem Erlass des türkischen Innenministeriums aus dem Jahr 2005 Namen in der kurdischen Sprache ausdrücklich erlaubt.
Zahlreiche kurdische Namen, die die besagten Buchstaben X, W, und Q enthalten, bleiben aber praktisch verboten.
Referenz: Buchstaben als Politikum, Tagesspiegel vom 15.10.2009