Die 4 größten Vornamen-Lügen – endlich entlarvt!

Vornamen Lügen entlarvt

Wenn es um Vornamen geht, dann wird kräftig gelogen, sowohl in den sozialen Medien als auch in der klassischen Presse. Manchmal, um mit einer reißerischen Überschrift viele Leute anzulocken, manchmal, weil es in der Redaktion einfach niemand besser weiß. Jetzt ist die Zeit gekommen, die größten Lügen aus dem Vornamen-Universum zu entlarven!


Lüge 1: Ein Baby darf höchstens fünf Vornamen bekommen

Es gibt in Deutschland kein Gesetz und keine Vorschrift, die regelt, wie viele Vornamen ein Mensch haben darf. Hier gilt das Richterrecht, also die ständige Rechtsprechung, und daraus leiten viele Standesämter ab, dass maximal fünf Vornamen möglich sind. Das ist aber nicht verbindlich und liegt im Ermessen der zuständigen Amtsperson. Und tatsächlich gab es in den letzten Jahren einige Babys mit mehr als fünf Vornamen. Man muss aber nicht gleich klagen, um die fünf-Namen-Regel zu umgehen. Einfacher ist es, einzelne Vornamen mit einem Bindestrich zu kombinieren, denn mit Bindestrich verbundene Namen zählen als ein Vorname und so spricht nichts dagegen, seine Tochter Lia-Leana Liona-Melody Pippilotta-Mafalda Malea-Malou Emilia-Sophie zu nennen.

Lüge 2: Nur ein Bindestrich ist erlaubt

Im Personenstandsrecht heißt es zwar, „Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden, ein solche Verbindung sollte nicht mehr als einen Bindestrich erhalten“. Aber auch das ist nicht verbindlich und lässt einen Ermessensspielraum, von dem definitiv Gebrauch gemacht wurde. Es gibt in Deutschland Kinder mit zwei Bindestrichen in einem Namen, also mit einem Vornamen nach dem Muster Matteo-Noah-Alexander.

Lüge 3: Kain und Judas sind verboten

Es dürfen keine Vornamen vergeben werden, die gegen das Kindeswohl verstoßen. Es gibt aber biblische Figuren mit den Namen Kain und Judas, die sich nicht vorbildhaft verhalten. Deshalb hält sich die Meinung, dass diese beiden Vornamen in Deutschland verboten seien, weil das Wohl der Kinder mit diesen Namen gefährdet sei. Das stimmt aber nicht, auch das liegt im Ermessen der Amtsperson. Und so wurden in letzter Zeit tatsächlich einige Jungen Kain genannt. Für Judas habe ich zwar keinen Treffer in meiner Sammlung, verboten ist dieser Name aber nicht. Warum sollten auch nur diese beiden biblischen Namen verboten sein, schließlich gibt es noch viele weitere unrühmliche Figuren in der Bibel. Warum zum Beispiel nennen bibelkundige Christen ihren Sohn Jakob?

Lüge 4: Unisex-Namen gehen nur mit einem Zweitnamen

Lange Zeit hieß es in der Dienstanweisung für Standesämter „Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so ist zu verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird.“ Diese Anweisung hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 ausgehebelt. Seitdem dürfen auch geschlechtsneutrale Vornamen ohne Zweitnamen vergeben werden. Eindeutige Vornamen dürfen aber nach wie vor nicht geschlechterübergreifend vergeben werden. Mal sehen, wie lange diese Regel noch gilt.

Entlarvt!

Wie gesagt, im Vornamenrecht ist vieles nicht gesetzlich geregelt und die Ermessensspielräume sind groß. Mancher Name wird in einem Standesamt abgelehnt, der in einem anderen durchgewinkt worden wäre. Zuständig ist für die Geburtsbeurkundung immer das Standesamt des Geburtsorts. Wer einen ungewöhnlichen Vornamen vergeben möchte, lässt sein Kind darum am besten dort auf die Welt kommen, wo die Regeln im eigenen Sinne ausgelegt werden. Ich weiß ja anhand meiner umfangreichen Babynamensammlung, wo diese Besonderheiten durchgehen. Vielleicht sollte ich mein Expertise nutzen und eine Reiseagentur gründen, um die Schwangeren rechtzeitig zur Geburt in die passende Stadt zu bringen? Hat jemand Interesse?

8 Gedanken zu „Die 4 größten Vornamen-Lügen – endlich entlarvt!“

  1. Es hält sich außerdem hartnäckig das Gerücht, dass der Name Lucifer verboten sei.
    Wie steht es um den Namen Goliath? Hast du den irgendwo verzeichnet?

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  2. Knud, wo kann man die Dienstanweisung für Standesbeamte Dienstanweisung sehen? Ich suche sie schon lange, aber sie ist weder online verfügbar noch käuflich zu erwerben…

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  3. @Tiffy @Marthe

    Luzifer gibt es sogar als Mädchen. Jedes Jahr kommen derweil mehr Lucifers und Luzifers dazu. Schade, dass sich dieses Gerücht, dass es ein „verbotener Vorname“ hält, aber das ist auch den Google-Ergebnissen geschuldet.

    @Knud

    Judas ist 2011 belegt. Seitens der Vornamen-Anzahl gibt es natürlich das Urteil des BVerfG zur Einordnung, denn davon kommt diese „Lüge“ ja. Zwar als Einzelfall durch die zwölf besonderen Vornamen, die das Kind (bspw. Migiskau, Inti, Prithibi, Tecumseh, Chenekwahow…) erhalten sollte, wo entschieden wurde, dass fünf Stück reichen. Aber das wird dann gern angeführt, wenn die Standesbeamten auf ihrem Recht beharren wollen, was nicht heißt, dass es allgemeingültig wäre. Genauso wenig allgemeingültig sind die Sachen mit den Familiennamen.

    Das Unisex-Urteil ist natürlich auch richtig. Umso beschissener, dass das viele Standesbeamte einfach ignorieren und damit das Recht brechen. Wie so oft muss man als Eltern Knatsch riskieren bzw. auf Krawall aus sein – man hat jedenfalls gute Chancen, gegen diese Willkür vorzugehen.

    Diesbezüglich, also etwa seitens Judas, solltest du deine Seite anpassen: https://www.beliebte-vornamen.de/522-recht.htm

    LG

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