Vorschlag: alle 10 Jahre den Namen ändern

Knud Kevin Adolf

Das deutsche Namensrecht ist zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich. Zu diesem Schluss ist eine Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten gekommen, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzt hat. In den kürzlich veröffentlichten Eckpunkten zur Reform des Namensrechts empfiehlt die Arbeitsgruppe, alle namensrechtlichen Regelungen zu bereinigen und in einem einzigen Gesetz innerhalb des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusammenzufassen.


Insbesondere Namensänderungen sollen erleichtert werden. Die meisten Eckpunkte betreffen die Familiennamen, aber ein Vorschlag berührt auch die Vornamen: Die „anlasslose Namensänderung“ soll eingeführt werden. Jede Person dürfte alle zehn Jahre ihren Vornamen und Familiennamen ändern, einfach so, weil sie es will. Der Vorschlag im Wortlaut:

Als anerkennenswerter Grund für eine Namensänderung sollte auch allein der Wunsch des Namensträgers angesehen werden. Eine solche Namensänderung sollte nur einmal binnen zehn Jahren möglich sein und voraussetzen, dass die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens nicht höher zu gewichten ist als das Interesse des Erklärenden an der Änderung des Namens. Das Interesse an der Beibehaltung des Namens ist beispielsweise höher zu gewichten, wenn der Betreffende im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Diese Reformvorschläge sind weit davon entfernt, von der Regierung umgesetzt zu werden. Es steht keineswegs fest, dass so ein Gesetz beschlossen wird.

Meine Meinung zur Namensrechtsreform

Seit der Reform des Namensrechts im Jahre 1938 war es in Deutschland sehr schwierig, seinen Namen zu ändern. Darum fand ich schon die Einführung des §45a des Personenstandsgesetzes im Jahre 2018 sensationell – der Paragraph regelt, dass Personen mit mehreren Vornamen die Reihenfolge ihrer Vornamen offiziell ändern können. Im Vergleich damit stellen die neuen Vorschläge alles auf den Kopf.

Segensreich wäre die Neuregelung für alle, die einen belasteten Vornamen (zum Beispiel Alexa oder Corona) haben. Sofern der Wunsch besteht, sucht man sich einen neuen Vornamen aus und alle Hänseleien sind vorbei – allenfalls den 16. Geburtstag muss man sehnlichst abwarten. Und Personen mit einem Namen, der einen Migrationshintergrund vermuten lässt, hätten es endlich in der Hand, vorurteilsbedingte Nachteile bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Wohnung abzuwenden.

Für Namenkundler würde sich ein neues Forschungsgebiet erschließen: Welche Namen am häufigsten abgelegt werden und welche die beliebtesten selbstgewählten Namen sind. Ein offener Punkt ist, wie es sich mit der Nachvollziehbarkeit verhält. Darf es Verzeichnisse geben mit der Namenshistorie der Personen? Oder gibt es ein Recht auf Vergessen der ehemaligen Namen? Angenommen ich würde mir neue Vornamen geben – dürfte jemand berichten „Kevin Adolf Bielefeld, früher bekannt als Knud Bielefeld, erstellt Listen der beliebtesten Vornamen“?

Eine große Last würde werdenden Eltern genommen, denn die Verantwortung bei der Auswahl des Babynamens wäre viel kleiner als jetzt. Man könnte ohne Bedenken einen niedlichen Vornamen wählen, denn der Sprössling könnte sich ja mit 16 Jahren einen anderen, erwachsenentauglichen Namen aussuchen.

Ich würde eine Lockerung der Namensänderungsbestimmungen grundsätzlich begrüßen. Über diese weitreichenden Vorschläge bin ich aber erstmal erschrocken und kann mich noch nicht mit dieser großen Freiheit anfreunden, denn die identitätsstiftende Funktion des Namens würde durch diese Reform sehr weit zurückgedrängt.

Quelle: Eckpunkte zur Reform des Namensrechts (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

13 Gedanken zu „Vorschlag: alle 10 Jahre den Namen ändern“

  1. Ich fände so eine Neuregelung prinzipiell gut. Einigen Menschen würde sie, glaube ich, das Leben wirklich erleichtern, wenn sie bislang z. B. Wojeciech Wilczynski heißen oder Thomas Schmidt oder Kevin Penner.
    Andererseits macht es vielleicht auch das „Abtauchen“ von z. B. säumigen Unterhaltspflichtigen leichter? Und bei Bewerbungen wird es vielleicht auch unübersichtlicher, wenn verschiedene Zeugnisse auf verschiedene Namen laufen?

    Andererseits gibt es ja auch heute schon regelmäßige Namensänderungen unserer Mitmenschen, z. B. durch Hochzeit oder Scheidung. Und so kompliziert ist das Umgewöhnen ja dann auch wieder nicht 😉

    Ich persönlich würde vielleicht meinem inzwischen altmodisch geworden Vornamen einen zweiten, zeitlosen hinzufügen und eventuell meinen Doppel-Nachnamen (ja, hab ich mir damals selbst ausgesucht…) auf unseren gemeinsamen Familiennamen beschränken. Letzteres könnte ich eigentlich auch jetzt schon problemlos tun, wenn ich es wirklich wollte… Darum weiß ich gar nicht, wie viele Menschen die angedachte Neuregelung tatsächlich in Anspruch nehmen würden…

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  2. Die Erleichterung bei einer Umbenennung finde ich sehr gut, sodass Menschen, die mit ihrem Namen einfach nicht mehr leben möchte, diesen auch schnell loswerden.

    Stutzig macht mich die Möglichkeit jedes zehn Jahre meinen Namen ändern zu können (ganz zu schweigen von den Kosten wichtige Dokumente wie Perso, Führerschein, Krankenkassenkarte etc. zu ändern. Wenn man das jede zehn Jahre machen würde, käme einiges zusammen.)
    Ein Gedankenspiel: ich ändere jede zehn Jahre meinen Namen. In meinen dreißigern möchte ich Miez Bergen sein, in meinem Vierzigerin flippe ich so richtig aus und nenne mich Hermine-Katniss-Bella von Karajan und in meinen Fünzigern bin ich dann gesitteter Emylia (durch das y wirkt der Name individueller) Meyer.

    Meinen Familie, Freunde und Bekannte würden ja ganz durcheinander kommen.

    Wenn ich meinen Namen ändern wollen würde, dann würde ich mir einen Namen aussuchen, der mir so gut gefällt, dass ich ihn für immer behalten möchte.

    Ein Name sollte doch nicht wie eine Topfpflanze behandelt werden, die ich immer wieder austauschen kann.

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  3. Ab wann gelten die Zehn Jahre? Wenn ich beispielsweise 2017 geheiratet habe darf ich erst ab 2027 meinen Familiennamen ändern. Oder darf ich den Namen sdofort ändern und an da gelten die 10 Jahre. Wenn bis 2027 noch Kinder geboren werden müssen die dann noch 10 Jahre den alten Namen tragen?

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  4. Man sollte dazu wissen, dass (Vor-)Namensänderung auf Wunsch in anderen Ländern, z.B. Österreich, Dänemark, UK u.a. heute schon lang gutes Recht der Bürger dort sind. Also Deutschland ist an der Stelle hinterwäldlerisch (mit einer Gesetzesgrundlage aus den 1930er Jahren) und die angedachte Reform sollte von freiheitlich denkenden Menschen begrüßt werden.

    @Knud Bielefeld: Sie schreiben: „Über diese weitreichenden Vorschläge bin ich aber erstmal erschrocken und kann mich noch nicht mit dieser großen Freiheit anfreunden, denn die identitätsstiftende Funktion des Namens würde durch diese Reform sehr weit zurückgedrängt.“

    Über diese Meinungsäußerung von Ihnen bin ich erstmal erschrocken. Denn es muss gelten: Wer die Freiheit der Bürger zur Wahrnehmung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – und dazu gehört die Wahl des eigenen Namens zweifelsfrei dazu – einschränken will, braucht dafür gute Argumente. Ein solches Argument war 1938 bzw. eben in früheren Jahren das berechtigte Anliegen der öffentlichen Sicherheit. In Zeiten von elektronischen Datenbanken ist das aber einfach entfallen. Wie oben gesagt, andere Länder bekommen das auch hin und faktisch klappt das auch in Deutschland schon, denn es werden Namen ja andauernd geändert, ohne dass die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Dass die „identitätsstiftende Funktion des Namens“, wie Sie schreiben, zurückgedrängt wird, ist überhaupt kein Argument, denn die Menschen (und nicht der Staat/die Politik!) sollten und können selber darüber bestimmen, wie sie ihre Identität bilden und ggf. ändern wollen. Gerade ein Namensforscher müsste diese Reform doch voll und ganz begrüßen, finde ich.

    Ich kann jedem empfehlen, einmal das entsprechende Eckpunkte-Papier (google: Namensänderung + Eckpunkte) durchzulesen. Die Argumente sind sehr schlüssig.

    PS: Ich heiße übrigens gerne Matthias. Ich habe aber schon von Personen gehört, die – aus welchen Gründen auch immer – mit ihrem Namen unglücklich sind. Das darf es in Deutschland nicht geben. Und schon gar nicht dürfen überkommene (Privat-)Ansichten zur Blockade einer solchen Reform führen. Denn es fehlen objektive Gründe, das Recht auf Namensänderung so restriktiv zu handhaben, wie es in Deutschland (noch!) der Fall ist.

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  5. Für Kriminelle wäre die Möglichkeit, ihren Namen alle zehn Jahre anlasslos nach ihren Wünschen zu ändern, das Paradies. Für alle und alles, das auf Namenskontinuität setzt, wie Urkunden, Rechtstitel, Familienkontinuität, Ahnenforschung, Verträge usw., wäre es die Hölle.

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  6. Wie Uli fände ich eine solche neue Gesetzgebung gut. Ein wirklich sinnvoller Vorschlag! Menschen, die das gerne möchten, sollten es in Zeiten von Digitalisierung und damit verbundener einfacher Nachvollziehbarkeit dürfen. Jedoch würde es, v.a. in D., auch wieder Menschen geben, die das als etwas schlechtes ansehen. Ich meine auch einmal gelesen zu haben, dass Willy Brandt aufgrund seiner Namensänderung negative Kommentare erhielt… Von daher sollte es wohl (außer im Bekanntenkreis) sinnvollerweise nicht bekannt gegeben werden dürfen, wie die Person vorher hieß… Zum Glück leben wir heute in moderneren Zeiten und sollten auch entsprechend Gesetze anpassen – erst Recht aus gerade dieser damaligen Zeit. Gut, dass einige andere Länder hier schon Vorreiter sind und weniger restriktiv vorgehen.

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  7. Ich kenne eine Familie, die schon sehnlichst auf diese Reform wartet! Denen geht es zwar „nur“ um ihre Nachnamen, aber ich wollte sie hier kurz als ein Beispiel dafür beschreiben, dass die Reform für manche Menschen mehr bedeuten würde, als bloße „Spielerei“…

    Die Familie führt ein kleines Familienunternehmen, dessen Name einen traditionsreichen Familiennamen beinhaltet. Die Seniorchefin konnte bei ihrer Hochzeit mit Herrn „Sammel-Nachname“ den alten Namen nur in Form eines Doppelnamens behalten. Die drei Juniorchefs tragen bislang allein den Nachnamen ihres Vaters und hoffen, nach der Reform den Doppelnamen ihrer Mutter annehmen und an ihre Kinder weitergeben zu können, um weiterhin auch namentlich mit ihrem kleinen Familienunternehmen verbunden zu sein.

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  8. Ich teile eure Meinungen stark. Ich habe mich mit einer Freundin unterhalten, die liebend gern – von ihrem 6 Monate alten Kind – ändern würde:
    – den Vornamen (sie würde gern einen Zweitnamen in Erinnerung an ihren verstorbenen Vater hinzufügen)
    sowie
    – den Nachnamen (Eltern hatten sich als Erinnerung an die Herkunft Ihres Mannes für den ausländischen Nachnamen des Ehemanns entschieden, und um das exotische Aussehen des Kindes zu erklären; mittlerweile sieht sie, wie ungewöhnlich es ist, sich als mit anderem Nachnamen als Mutter vorzustellen als das Kind trägt).
    Auch wenn ihr Kind natürlich noch keine Rechtsgeschäfte begonnen hat, wurde ihr gesagt, dass kein Namenswechsel möglich ist.
    Wisst ihr von Fällen, wo es bei kleinen Kindern geklappt hat?

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  9. …naja, das Gesetz wurde beschlossen. Da die Regierung der eigenen Bevölkerung wenig bis keine Selbstverantwortung zutraut, wird es keine ‚anlasslose‘ Namensänderung geben. Schade und traurig…aber so ist es eben in Deutschland.

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