Endlich – ganz einfach den Vornamen ändern!

Morgen, am 1. November 2018, ist in den deutschen Standesämtern mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen (in den katholisch geprägten Bundesländern wegen des Feiertags erst übermorgen). Der Grund ist, das §45a des Personenstandsgesetzes in Kraft tritt und viele Menschen ganz einfach ihren Vornamen ändern können. Das ist der Hintergrund:


Wer mehrere Vornamen hat, kann frei darüber bestimmen, welcher dieser Namen der Rufname sein soll. Als Kind führt man natürlich den Rufnamen, den die Eltern ausgewählt haben. Diese Entscheidung gilt aber nicht zwangsläufig für das ganze Leben, man ist auch nicht an die Wahl der Eltern gebunden. Ob man sich für einen neuen Rufnamen entscheidet, weil der eigene Ruf ruiniert ist oder das Image des Vornamens schlecht ist (Kevin, Adolf), spielt keine Rolle – man kann einfach und unbürokratisch bestimmen, dass man mit einem anderen Rufnamen angesprochen werden möchte.

Schwierigkeiten drohen allerdings in allen Situationen, in denen die maschinenlesbare Zone unserer amtlichen Ausweisdokumente eine Rolle spielt, also vor allem bei internationalen Flugreisen. In der maschinenlesbaren Zone werden die Vornamen kompromisslos in derselben Reihenfolge aufgeführt wie in der Geburtsurkunde, ganz egal welcher der Rufname ist. Wenn Adalbert Chlodwig Müller bei der Reisebuchung nur seinen gebräuchlichen Rufnamen „Chlodwig“ angibt, sind Probleme am Flughafen vorprogrammiert, denn dort ist der Eintrag des Ausweises relevant und der lautet „Adalbert Chlodwig“.

Der neue §45a des Personenstandsgesetzes regelt, dass von diesem Problem betroffene Personen die Reihenfolge ihrer Vornamen offiziell ändern können (nicht müssen!) und so ihren Rufnamen an die erste Stelle setzen können. Ich finde diese Neuerung gut, denn ich weiß von Betroffenen, die ihren Namen ändern wollen. Andererseits erkenne ich keine Nachteile dieser Gesetzesänderung. Wer nicht möchte, muss diese Option ja nicht wahrnehmen.

Was ist zu beachten?

  • Zuständig ist grundsätzlich das Standesamt, in dem das Geburtsregister geführt wird, also normalerweise am Geburtsort. Der Antrag kann aber auch am Wohnort gestellt werden und wird dann weitergeleitet.
  • Bei minderjährigen Kindern müssen sowohl das Kind als auch der gesetzliche Vertreter einverstanden sein. Das Kind muss mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Diese Regelung betrifft ausschließlich die neue Sortierung der Vornamen. Mit Bindestrich verbundene Vornamen (Adalbert-Chlodwig) können nicht geändert werden. Es können keine Vornamen gestrichen oder ergänzt werden und auch die Schreibweise kann nicht geändert werden.
  • Ob die Änderung gebührenpflichtig ist und was sie kostet ist nicht einheitlich geregelt. Einzelnen Nachfragen zufolge beträgt die Gebühr zwischen 21 du 30 Euro. Außerdem fallen Gebühren für die Ausstellung neuer Dokumente an (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Strichfiguren Recht, Gesetz. (Nr. 14)
Illustration © strichfiguren.de – fotolia.com

Personenstandsgesetz

§45a Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

(1) Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namensträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei unzulässig; die Artikel 47 und 48 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche und §94 des Bundesvertriebenengesetzes bleiben unberührt. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden; sie kann auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden.

(2) Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nach Absatz 1 nur selbst abgeben; das Kind bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

(3) Zur Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die Person führt, deren Vornamen neu sortiert werden sollen. Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

11 Gedanken zu „Endlich – ganz einfach den Vornamen ändern!“

  1. Ich finde hier die Überschrift sehr irritierend! Da denkt man zuerst, jeder könnte jetzt ganz einfach seinen Namen ändern (und nicht nur die Reihenfolge seiner Vornamen!)

    Das hatten wir schon mal hier diskutiert und ich bin immer noch dafür, dass jeder sich ab 18, wenn er möchte, einen ganz neuen Namen aussuchen dürfen können sollte …

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    • Und der neue Name ist dann aber unabänderlich, oder? Sonst könnte man ja sagen, „ach, heute fühl ich mich als Noah, lass ich das mal eben unbürokratisch ändern“, am nächsten Tag ist es dann doch wieder ein Klaus und zwei Wochen später will er Theodor heißen. Und das ganze Umfeld soll sich den aktuellen Namen immer merken.

      Auch für eine einmalige Änderung fände ich es besser, wenn dies nur in Sonderfällen unter größerem Aufwand möglich wäre. Sonst träte sicherlich oft der Fall ein, dass Achtzehnjährige sich leichtfertig einen neuen Namen aussuchen, der ihnen dann zehn Jahre später doch nicht mehr gefällt. Der Geschmack ändert sich ja im Laufe der Zeit, daher finde ich es richtig, wenn die Namensvergabe Sache der werdenden Eltern bleibt und man den Namen nicht nach Lust und Laune wechseln kann wie Unterhosen.

      Eine interessante Konsequenz aus einem solchen Gesetz wäre vielleicht, dass Eltern besonders kreativ bei der Namenswahl würden, mit dem Gedanken „wenn’s ihm nicht gefällt, kann er sich ja mal umbenennen lassen.“

    • Ja, mehr als einmal würde ich eine Namensänderung dann auch nicht zulassen …

      Vielleicht könnte man ja von 18 bis 19 eine Probephase mit dem neuen Namen verlangen, bevor man sich umbenennen darf. Bzw. halt ein Jahr vor der Änderung, dürfte ja auch später sein.

      Ich weiß aus Erfahrung, dass man sich gut an neue Namen gewöhnen kann, sowohl bei sich selbst als auch bei anderen.

    • Natürlich kann man sich an neue Namen gewöhnen! Der Nachname einer Frau ändert sich ja auch traditionell bei einer Eheschließung in den meisten europäischen Ländern. (Eine Ausnahme wäre etwa Spanien.)

      Und noch bis ins 20. Jahrhundert hinein wurde die Frau eines Anton Tischbeins eben mit „Frau Anton Tischbein“ angesprochen. Vor der Ehe war sie halt „Fräulein von Sitzbrett“. Der Vorname einer Dame gehörte in den höheren Ständen nicht in die Öffentlichkeit. (Gibt Rest-Milieus, in denen das noch heute so gehandhabt wird.)

      Seit der Namensrechts-Reform um 1990 (?) sind heute bei der Heirat praktisch alle Nachnamens-Varianten drin: Mann nimmt den Namen der Frau an, Doppelnamen für einen oder für beide, beide behalten ihren Geburtsnachnamen etc.

      Und seht das Wunder: Bei fast allen Eheschließungen nimmt weiterhin die Frau den Nachnamen des Mannes an. Auch im linksliberalen Spiegel-Leser-Milieu. In meinem privaten Umfeld gibt es buchstäblich keine Gegenbeispiele. Warum? Weil natürlich keine normale, hübsche Frau für eine häßliche Emanze, eine verkniffene Intellektuelle oder eine Politikerin à la Krampf-Knarrenbrummel oder Leuthäupner-Schnarrenberger gehalten werden will.

      Männer, die den Nachnamen ihrer Frau annehmen: Legitim erscheint mir das bei Ausländern (ob mit deutschem Paß oder ohne), die nicht permanent schon am Nachmamen als Ausländer einsortierbar sein wollen. Oder wenn der Mann halt einen scheußlichen Nachnamen hat.* Extrem lächerlich hingegen scheint es mir bei Parlamentarier-Häkchen wie diesem Tobias Schäfer-Gimpel aus Hessen. Der hat allen Ernstes den Nachnamen seiner Frau als Doppelnamen angenommen! :mrgreen:

      *) Ein Uralt-Witz aus meiner Kindheit in den 70ern:

      Ein Mann geht aufs Standesamt und will seinen Namen ändern lassen.
      Beamter: „So so, sie heißen also Fritz Schweinefuß… Dann ist das kein Problem. Wie wollen sie denn heißen?“
      Mann: „Franz Schweinefuß!“

    • In UdSSR war es auch Tradition, Nachname nach Eheschließung zu ändern, aber in letzten 15 Jahren gibt es mehr und mehr Frauen zwischen meinen Bekannten, die Nachname nicht geändert haben. Zuerst waren es normalerweise die Frauen, die stark Ü30 Jahren 1. Mal heiraten oder die 2. Ehe geschlossen haben. Aber dann in Großstädten wird es langsam zu der neuen Tradition, niemand nennt die Frau „häßliche Emanze, eine verkniffene Intellektuelle oder eine Politikerin XXX-YYY“. Frage der Zeit, der Faulheit und des Geldes, wer sparen möchte, ändert nicht.

      Ich persönlich zwar leicht U30 war, aber schon faul genug, wollte deswegen keine Papierkram und Bürokratie in meinem Leben.

    • Rina, es war wirklich keine Bewertung – sondern eine Beobachtung, über die ich mich selbst immer wieder wundere. (Insofern waren meine Bemerkungen über Emanzen und Krampf-IntellektuellInnen vielleicht auch zu kraß.) Alle, wirklich alle Frauen in meinem Bekanntenkreis, die in normalem Alter, also hierzulande so um die dreißig, geheiratet haben, haben den Nachnamen des Mannes angenommen. Eben auch und gerade Linksliberale.

      Eine minimale Ausnahme bilden Wissenschaftlerinnen und Schreiberinnen, die meinen, „sich einen Namen gemacht zu haben“, und die diesen Namen dann auch behalten wollen – wohl wegen der Publikationsliste.

      Götz Kubitschek und Ellen Kositza, Leitfiguren und Vordenker der Neuen Rechten, sind verheiratet, sie haben viele Kinder zusammen – sie haben aber ihre Namen behalten. Götz ist zu Tarnzwecken gelegentlich mal in der sachsen-anhaltinischen Lokalpresse mit dem Nachnamen Schenke aufgetreten! Schenke ist Ellens Geburtsname vor ihrer ersten Ehe. Matriarchat perfekt: Der Mann nimmt den Namen der Frau an! 😀 Aber das ist okay: Bekanntlich haben die Spartaner für einen mit Gewalt errungenen Sieg den Göttern einen Hahn geopfert – für einen mit List errungenen hingegen einen Ochsen.

      Aber der absolute Normalfall war, ist und wird wohl bleiben: Frau nimmt den Namen von Männe an.

      Und diese bescheuerten Bindestrich-Namen der SPD-Tanten der 70er und 80er gibt es heute fast gar nicht mehr.

    • Ich kenne viele (auch junge) Frauen mit Doppelnamen, eine Korrelation mit der politischen Gesinnung konnte ich noch nicht feststellen. Albern klingt das für meine Ohren nur, wenn die Namen besonders lang oder anderweitig unvorteilhaft sind. Einen einzigen Mann mit Doppelnamen kenne ich, der dem zugehörigen Klischee vielleicht ein bisschen entspricht. Zwei weitere Männer aus meinem Umfeld haben den Namen der Frau angenommen, weil sie ein schlechtes Verhältnis zu der Familie haben, aus der sie stammen.

  2. Lustig, dass das Gesetz genau an dem Tag in Kraft trat, an dem ich wieder einmal damit konfrontiert wurde, dass der von mir verwendete Vorname nicht mein erster ist. Ich habe mich nach einem Umzug umgemeldet und in dem Schriebs steht nun Framboise vom Strauche und nicht Framboise Cassis vom Strauche (und nur Cassis sowieso nicht). Dennoch werde ich nicht nochmal drehen. Automatisch mit Framboise angesprochen oder angeschrieben zu werden passiert mir extrem selten. Die Bahn Card konnte ich mir z. B. auf Cassis vom Strauche ausstellen lassen, da hat nie jemand nachgefragt, und auf dem Kärtchen von der Krankenkasse stehen bei mir beide Namen.
    Allen, die von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen werden, wünsche ich möglichst schnelle Ergebnisse bei möglichst geringen Kosten.

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  3. Betreffend das Thema mit den mehreren Vornamen, Rufnamen undsoweiter habe ich vor einiger Zeit eine Beobachtung gemacht:

    Von einem Zweig meiner Vorfahren habe ich einen recht umfangreichen Stammbaum gesehen, mit 31 Vorfahren. (Wer das ursprünglich recherchiert hat und warum, weiß ich nicht, deshalb kann ich auch zu Spekulationen keine Stellung nehmen.) Auf jeden Fall alles kleine Leute, Handwerker oder spezialisierte Arbeiter in einer frühindustriell geprägten Gegend, kein Adel dabei. Wirklich alle hatten zwei oder meistens drei Vornamen. Nie war der erste Vorname der Rufname. Besonders kreativ war die Namensgebung vor allem bei den 16 Männern nicht, ein Name kam allein zwölf mal vor, wenn ich mich richtig erinnere. Was Nachbenennungen waren und was nicht, darüber habe ich keinen Überblick, vermute aber, dass Nachbenennungen eine große Rolle gespielt haben.

    Worauf ich hinaus will: Diese über mehrere Generationen gepflegte Praxis ist nicht kompatibel mit manchen heute immer üblicheren Ideen. Also etwa dass der erste Vorname der Rufname ist und die weiteren Vornamen zierendes Beiwerk und eigentlich überflüssig. Und eigentlich sehe ich auch nicht ein, warum man versucht, die Menschen oder ihre Vornamen den internationalen Gepflogenheiten anzupassen anstatt anders herum.

    Eine Sonderrolle spielen noch (sehr katholische) Vornamen wie (Maria) Magdalena oder (Franz) Xaver. Soll man die verdrehen, wenn man seinen Rufnamen behalten will?

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