Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Ab dem 1. November 2018 ist es in Deutschland erlaubt, die Reihenfolge der Vornamen zu ändern, wenn man zwei oder mehrere Vornamen hat. Der Bundestag hat die Erweiterung des Personenstandsgesetzes um den Paragraphen 45a „Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen“ beschlossen:


(1) Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig […].

(2) Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nach Absatz 1 nur selbst abgeben; das Kind bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

(3) Zur Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die Person führt, deren Vornamen neu sortiert werden sollen. […]

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Zur Zeit ist es problematisch, den im Alltag gebräuchlichen Vornamen (also den Rufnamen) in Reisedokumente und behördliche Unterlagen zu übernehmen, wenn dieser Name nicht der erste Vorname ist. Wer möchte, kann künftig den Rufnamen als Erstnamen eintragen lassen und so dafür sorgen, dass auch Banken, Versicherungen, Fluggesellschaften und Behörden den im täglichen Leben gebräuchlichen Vornamen verwenden.

Für Träger von mit Bindestrich verbundenen Namen ändert sich nichts, denn diese gelten als ein einziger Vorname, der nicht neu sortiert werden darf.

39 Gedanken zu „Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen“

  1. Toll. Statt die Computerprogramme zu ändern, damit der Rufname im maschinenlesbaren Teil des Personalausweises auftaucht, muß der Betroffene jetzt (selber) aktiv werden. Im Zweifel sorgt die Änderung der Reihenfolge aber dann auch dafür, daß Namenskombinationen, die vorher harmonisch klangen jetzt nur noch wie eine lieblose Aufzählung klingen.

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    • Offensichtlich verstehen manche den Sinn der Regelung gar nicht.
      Aber Hauptsache nörgeln…..
      „Namenskombinationen, die vorher harmonisch klangen….“ bringen dem Namensträger herzlich wenig, wenn er den stummen Erstnamen wie Ballast herumschleppen muss.

    • wenn er den stummen Erstnamen wie Ballast herumschleppen muss.

      Na, ich bin einer der Leute, bei denen das so ist, die sich also offensichtlich durch die neue Regelung obrigkeitlich beglückt fühlen sollen – und ich käme nie auf den Gedanken, sie in Anspruch zu nehmen.

      Bei mir sind der „Erstname“ und der „Drittname“ „stumm“, aber ich empfinde das nicht als „Ballast“ – es sind (im onomastischen Jargon) Nachbenenennungen, Namen von ehrwürdigen Vorfahren, die ich mit großem Stolz trage, während der Rufname eben an zweiter Stelle steht. Irgendwelche Bürohäkchen in Versicherungen, Fluggesellschaften, Behörden etc. sollen das, bitt’ schön, zur Kenntnis nehmen – und wenn sie’s nicht tun, ist es mir auch egal. Für diese Leute bin ich allemal „Herr B.“ – ich duze mich nicht mit irgendwelchen Verwaltungsfachangestellten und Stewardessen. (Und wenn ich das im Einzelfall doch einmal tun will, reicht ein einmaliger Hinweis, was denn der Rufname sei.)

      Wenn sich ein anderer Betroffener über die Neuregelung freut, so sei’s ihm von Herzen gegönnt. Aber meines Erachtens ist schon die Tatsache, daß dieses Gesetz gleichsam unterstellt und voraussetzt, daß es einen überhaupt interessieren könnte, wie man in irgendwelchen Behörden-Datenbanken einsortiert wird, ein typischer Bürokratismus. Mir ist das egal. Interessiert mich nicht. Me ne frego.

      In der Praxis kommt es ab und zu (selten) vor, daß ich in irgendwelchen Behördenbriefen mit allen drei Vornamen angeschrieben werde. Na und?

    • Wenn es hilft…
      Dass hier ein Problem gelöst wird, erscheint manchem nicht klar.
      Und persönlicher Stolz auf nicht genutzte Vornamen lassen wir doch denen, die ihn brauchen.

      „Herr Müller, Herr Alkibiades Müller, gebucht nach Stockholm, bitte zum Info-Schalter…..“

      „Karl-Heinz…….geh schon !!!)

    • Namen sind keine Gebrauchsgegenstände

      Gegenstände sind Namen sicher nicht, ich finde aber schon, dass man Namen benutzt. Darum meine ich, dass man bei der Auswahl darauf achten sollte, dass der Name praktisch und alltagstauglich ist.

    • Namen sind keine Gebrauchsgegenstände, sie sind ein Teil der Persönlichkeit

      Deshalb wäre die korrekte Lösung, daß volljährige Personen generell ihren Vornamen selbst wählen können, um damit ihrer Persönlichkeit Ausdruck zu geben. Statt dessen sind sie nach deutschem Namensrecht dauerhaft Eigentum ihrer Eltern, die die Benennung vorgenommen haben.

  2. Die weit verbreitete Abneigung vieler Mitmenschen gegen die Vergabe und das Tragen mehrerer Vornamen kann ich nicht verstehen. Neben meinem ‚Rufnamen‘, haben meine Eltern mir noch die Namen meiner beiden Großmütter gegeben. Nicht nur, weil ich beide nicht kennenlernen konnte, bin ich sehr froh darüber. Es verbindet mich mit meinen Vorfahren und erinnert mich daran, daß ich Teil einer Familie und Glied einer Kette bin. Meiner Tochter habe ich deshalb selbstverständlich (u.a.) auch den Namen meiner bereits verstorbenen Mutter gegeben. Ein Blick in meinen (durch und durch bürgerlichen) Stammbaum zeigt, daß drei oder vier Vornamen inklusive Nachbenennungen seit vielen Generationen üblich war.
    Es ist aber durchaus möglich, daß die Reihenfolge nicht Rufname, Nachbenennung 1, Nachbenennung 2 sein soll, weil das Metrum dann nicht stimmt.
    In solchen Fällen MUSS es möglich sein, den zweiten oder dritten Vornamen als Rufnamen zu wählen und dies für Kreditkarten und Flüge ins Ausland auch im maschinenlesbaren Bereich des Personalausweises zu dokumentieren.

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    • In solchen Fällen MUSS es möglich sein, den zweiten oder dritten Vornamen als Rufnamen zu wählen und dies für Kreditkarten und Flüge ins Ausland auch im maschinenlesbaren Bereich des Personalausweises zu dokumentieren.

      Das WIRD es aber nicht geben, denn es gibt keine Pläne, den Rufnamen im Personalausweis zu kennzeichnen.

    • Exakt! 🙂

      Gerade das hier gefällt mir sehr, obwohl ich kein Familienmensch, sondern eher Einzelgänger und Eigenbrötler bin:

      Es verbindet mich mit meinen Vorfahren und erinnert mich daran, daß ich Teil einer Familie und Glied einer Kette bin.

      So ist es.

      Diese Namen sind kein Ballast, sie erden.

      Nun, es kommt vielleicht darauf an, was in der jeweiligen Region üblich ist. Aber bei uns in Niedersachsen ist es eben so, daß die Kinder die Namen der Paten mitbekommen. Onkel Johann und Onkel Wilhelm wären eben meine Patenonkel geworden – wenn den meine Mutter nicht in dorf-revolutionärer 68er-Attitüde beschlossen hätte, mich nicht taufen zu lassen. Gott sei Dank bin ich nicht getauft, Gott sei Dank trage ich trotzdem die Namen meiner Nicht-Taufpaten. (Es handelt sich um einen Großonkel väterlicherseits und um einen sehr verehrten Großonkel mütterlicherseits, der für mich als Kind so etwas wie ein Großvater war.)

      Genau, diese Namen ordnen in eine Kette ein, das ist es; und das finde ich gut, wenn es denn den regionalen Sitten entspricht. Sie verpflichten auch ein bißchen, den Stärken der Namenspaten nachzueifern, ihre Schwächen hingegen zu vermeiden.

      Das Eltern mit solchen Nachbenennungen auch Praktisches im Sinn haben können (Onkel Jürgen als Notfall-Kreditgeber und Fußball-Trikot-Käufer für Ben, Tante Simone als Hilfskindergärtnerin für Nele), versteht sich von selbst. 😀 Na und?

    • In solchen Fällen MUSS es möglich sein, den zweiten oder dritten Vornamen als Rufnamen zu wählen und dies für Kreditkarten und Flüge ins Ausland auch im maschinenlesbaren Bereich des Personalausweises zu dokumentieren.

      Und bei aller begeisterten Zustimmung zu Katrins sonstigen Ausführungen – das würde ich etwas milder sehen… Ich fände es *wünschenswert* wenn man den Rufnamen wieder in den Papieren kenntlich machen könnte, halte es aber nicht für unbedingt notwendig.

      Gut, dann tauchen auf Flugscheinen, Behördenschrieben oder Kreditkarten (weiß nicht, ich hab keine, auf meiner EC-Karte steht nur der Rufname) eben ab und zu alle Vornamen auf. Na und? Dadurch wird es doch maximal ein bißchen zeremonieller. Die Anrede bleibt in fast allen amtlichen Vorgängen der Nachname mit Herr oder Frau.

      Nahezu die einzig denkbare Situation, in der der Vorname einer unbekannten Person öffentlich und mündlich genannt wird, ist ein Ausrufung bei einer Veranstaltung oder etwa auf einem Flughafen. Das ist mir zumindest noch nie widerfahren (ich bin vermutlich gar zu unwichtig), und wenn es mir denn widerfahren wäre und die Ausrufe-Tussi den ersten Namen (also einen Nicht-Rufnamen) genommen hätte, wäre es mir egal gewesen. Noch einmal: Na und? Daß ich gemeint gewesen wäre, wäre mir klar gewesen – der Rest fällt unter das Gebot der Desinvolture.

      Und solange man auch nur ein allerkleinstes Mindestmaß an Prominenz erreicht hat (sagen wir mal: Stadtrat in Kleinkleckersdorf, Bäckermeister in Kyritz an der Knatter oder schwarz-grüne Landtagsabgeordnete in Niedersachsen), hat man alle Möglichkeiten der Welt klarzustellen, was denn der Rufname sei.

    • Die Änderung wird durch die Einfügung des § 45a in das PStG wirksam (Art. 1 Nr. 16 des PStRÄndG)
      Art. 4 II PStRÄndG besagt, dass Art. 1 Nr. 16… zum 01.11.2018 in Kraft tritt.

  3. Ohne das im konkreten Fall geprüft zu haben, treten Gesetze nicht immer sofort mit bzw. nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, sondern zu dem im jeweiligen Gesetz ausdrücklich genannten Zeitpunkt, das ist vermutlich hier der 01.11.2018.

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  4. Mein Sohn hat den zweiten Vornamen als Rufnamen, nennen wir ihn hier mal Finn Ole, Rufname ist also Ole. Auf der Krankenkassenkarte war es nicht möglich, dass nur Ole da steht, unterstrichene Rufnamen gibt es nicht mehr. Auch der Hinweis auf meine Oma, gleiche Krankenkasse und zweiter Vorname als Rufname, der der einzige auf der Karte war, brachte keine Änderung. Mit dem Kind beim Arzt oder im Krankenhaus, aufgerufen wird fast jedes Mal „Der Finn bitte!“. Ohne Ole, ohne Nachnamen. Nun ist es so, dass der Name nicht selten ist, wir aber darauf einfach nicht reagieren, bei „Finn Ole bitte!“ hätte ich zumindest geguckt, ob jemand anderes aufsteht. Immer wieder gab es deshalb Stress. Dann folgte die Geburt unserer Tochter, der erste Name ist der Rufname. Bei der Anmeldung bei der Krankenkasse fragt die Dame, ob es reicht, wenn Anna da steht und nicht Anna Lena, ich sage „Klar, aber bei meinem Sohn ging das ja auch nicht!“. „Doch, natürlich geht es, dass nur der Rufname da steht, ist doch für den Zweck der Karte unerheblich, wenn der andere Name nicht genutzt wird.“ Also nur Anna auf die Karte schreiben lassen und bei Ole gleich mit geändert. Es kommt halt immer auf das Wollen der Mitarbeiter an… Früher, auch zu Zeiten maschinengeschriebener Personalausweise, war es durchaus möglich, den Rufnamen durch Unterstreichen zu kennzeichnen. Warum das jetzt nicht mehr möglich ist, frage ich mich tatsächlich. Es würde die Sache erheblich vereinfachen, und man muss es ja nicht machen lassen, wenn man nicht will (ich kenne beispielsweise eine Familie, bei der der eine Teil den türkischen und der andere Teil den deutschen Vornamen nutzt). Durch Verdrehung der Vornamen ist doch nichts gewonnen, wir haben die Reihenfolge so festgelegt, wie es am Besten zum Nachnamen klingt, alles andere wäre (in unserem Fall, unsere Kinder heißen nicht wie o.g.) ein zusammenfließender Vornamenbrei, bei dem die Namen ineinander laufen.

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  5. Vielleicht um die Diskussion etwas aufzulösen (@Jan, Kathrin & Johannes Marcus) hier mein Fall. Ich freue mich sehr über dieses Gesetz und ich kann einigermaßen nachvollziehen, was Johannes Marcus meint.

    Bei meiner Geburt wollte mich meine Mutter Marie-Luise nennen mit Luise als Rufnamen (Bindestrich konnte auch weggelassen werden, hatte sie damals gesagt). Die Hebamme meinte, das ginge so nicht (Rufname muss immer vorn stehen) und hat mich auf meiner Geburtsurkunde dann als Luise Marie eingetragen.
    Gemerkt haben wir das erst richtig als ich mit 17 meinen Personalausweis und Führerschein bekommen sollte (wer weiß, warum meine Mutter es nicht früher gemerkt hat..)
    An sich stört es mich nicht sonderlich, aber ich merke, wie es meine Mutter immer etwas traurig macht, wenn sie offizielle Dokumente von mir mit Luise Marie sieht. Briefe an mich adressiert sie auch klein-rebellisch mit Marie-Luise

    Für sie würde ich es gerne ändern. Egal wie rum die Namen nun stehen, ich bin immer Luise, wie Herr B das schon gesagt hat. Aber meine Mutter würde es glücklich machen, weil sie mich damals Marie-Luise benannt hat. Und das würde ich ihr gerne wieder schenken.

    1. November 2018 kann also gar nicht früh genug kommen 😉

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    • Für mich auch nicht.
      Bei mir ist der 2. Vorname der Rufname. Es wäre für mich Katastrophe, wenn in der Maschinenlesbaren Zeile nun mein 1. Vorname als Rufname definiert ist, da sämtliche Kundenkonten, Kreditkarten, Versicherungen etc. ausschließlich auf meinen Rufnamen (sprich 2. Vornamen) laufen.
      Am 02.11.2018 steh ich beim Standesamt auf der Matte (der 1. ist nämlich ein Feiertag;-))

  6. Statt Vornamen mal die Nachnamenänderung freigeben dass man auch wenn man geheiratet hat oder in die Familie reingeboren wurde, dass man eine chance hat seinen Nachnamen von Vater wieder umzuändern, von der Mutter den Nachnamen annehmen. was nicht so einfach ist wie einen das standesamt mitteilt wäre nur bis zum 10. lebensjahr möglich.

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  7. Hallo Kann mir jemand sagen. ist das auch für Nachname?
    Ich bin verheiratet und habe von meine Frau nahme angenommen, möchte sehr gerne wieder meine Geburtsname annehmen
    Am 1.11.18

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    • Auf meiner Geburtsurkunde steht Vera Elisabeth ____Gabriele_____3 Name ist unterstrichen Rufnahme. Seit einiger Zeit au ch bei AUTO Anmeldung Vera, elisab. Gabr. In den Papieren!!! Ich soll mit Vera unterschreiben!! N e i n ich heiße Gabriele!! Nur Ärger darum hat meine Tochter nur 1 Vornamen.!!! Warum nicht überall nur Rufnahme, wie früher, da gab’s. Nie Probleme in geb. 1951also MI h stört das Gesetz.

  8. Also mir kommt das sehr entgegen! Danke für die Information! Ich wurde schon im Ausland am Zoll zurückgerufen, weil es Irritationen wegen meinen anders gestellten Vornamen gab, bei denen mein Rufname nicht der erste Name ist und ich den Flug auf ebendiesen buchte. Gott sei Dank konnte das wer, den ich im FLieger kennengelernt hatte und der der dortigen Sprache mächtig war, dem Zollbeamten erklären.
    Ich finds nervig, das das so gestellt ist, muss das ständig erklären irgendwo.
    Ich werde es defintiv ändern lassen (hatte ich auch vor dem neuen Gesetz vor durch eine Namensänderung (die es ja aber nicht ist), aber jetzt ist es denke ich deutlich einfacher)

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  9. Könnten die, die das demnächst machen lassen hier bitte updaten? Ich frage mich ob ich mir auch einen neuen Perso, Reisepass und Führerschein besorgen muss deswegen und ob das dann was kostet? Und ob man die Renteversicherung etc selber informieren muss oder ob das zentral geregelt ist? Danke!
    Inga Nadja Valeska Mareike <-letzter ist Rufname

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  10. Auskünfte hierzu erteilt selbstverständlich die zuständige Behörde. Ich gehe davon aus, dass alle amtlichen Dokumente ersetzt werden müssen. Auf eigene Kosten. Zum Datenverkehr zwischen Kommune und Sozialversicherungen kann Das jeweilige Bürgeramt sicherlich Auskunft erteilen.

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    • OK,danke! Wills halt sicher wissen. Man muss da ja persönlich vorstellig werden aber vielleicht geht die Frage auch per Telefon. Ich werde da Mal anrufen.

  11. Ich habe erst vor zwei Tagen erfahren, dass ein solches Gesetz ab 01.11.2018 in Kraft tritt. Vermutlich bin ich einer der wenigen Fälle, bei denen es genau anders herum ist. Ich hasse von klein auf meinen Rufnamen und habe mich bis heute (werde 50) nicht mit diesem Vornamen identifizieren können. Mein zweiter Vorname hingegen gefällt mir und klingt m. E. auch viel schöner. Deshalb werde ich meine Vornamen tauschen und mein dutzendes Umfeld darum bitten, mich dann nur noch mit diesem Vornamen anzusprechen. Mir ist natürlich bewusst, dass das auf die Meisten vermutlich total bescheuert wirken wird. Mir ist das aber egal, denn mit diesem Rufnamen werde ich mich endlich wohfühlen können (für die nächsten 50 Jahre). 😉

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  12. Ich habe einen total dämlichen Vornamen mit Bindestrich. Meine Eltern waren in den 80ern eine Mischung aus Rocker und Hippie. Da das dem Standesamt aber irgendwie komisch vorkam bekam ich danach als sozusagen dritten Namen einen „normalen“ Vornamen. Einen, den man weder Buchstabieren muss, noch dass man staunende Blicke auf sich zieht, weil man ja doch nicht aus Asien stammt und dergleichen. Auch fällt das ständige korrigieren in irgendwelchen Dokumenten weg.
    Für mich bringt das schon was. Da nämlich alle drei Namen absolut keine familiäre Geschichte haben habe ich auch keinen Bezug dazu. Außer eben, dass der Erstname total abgedreht ist.

    Meinen beiden Kindern habe ich den Zweitnamen erspart.

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  13. Hans Peter Peter der Rufname. Den Hans habe ich mein ganzes Leben nicht benutzt. Nun aber im digitalen Zeitalter erscheint er überall.
    Ich musste bei der Sparkasse mit Gewalt durchsetzen, dass der volle Name, also mit beiden Vornamen auf meine Maestro Karte übernommen wurde. Es hieß zuerst das ginge nicht, wäre zu lang.
    Zuerst also nur Hans mit Nachnamen. Unmöglich. Nun steht da Hans Peter und Nachname.
    Soll keiner auf die Idee kommen nun Hans als meinen Rufnamen anzusehen. Die amtlich erlaubte Änderung werde ich nicht machen. Den Rattenschwanz an kostenpflichtigen Änderungen erspare ich mir.
    Werde aber nun wieder nur mit dem Rufnamen, in der Geburtsurkunde unterstrichen, arbeiten.

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  14. Hallo Unknown, liebe LeserInnen
    Ihr Text könnte mein Text sein.
    Die meisten, die mich näher kennen , sprechen mich inzwischen mit meinem Zweitnamen an.
    Auf dem Ausweis ist er natürlich erwähnt, alle anderen Institutionen nutzen jedoch den ersten Namen, da ich ihn logischerweise immer offiziell angegeben habe.
    Je mehr ich jetzt darüber nachdenke, frage ich mich, ob der Aufwand es wert ist. Es fallen mir immer mehr Adressaten ein und vermutlich gibt es Probleme, an die der naive Laie noch nicht einmal denkt.

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    • „Logischerweise“ bist du dazu aber nicht verpflichtet. Du kannst auch im offiziellen Verkehr einfach nur deinen Zweitnamen nutzen. Bei der Techniker Krankenkasse kann man seinen Vornamen übrigens einfach online ändern und muss nichteinmal was nachweisen.

  15. Frei ist in diesem scheiß Land niemand. In den USA füllt man einfach ein Formular aus und kann seinen Namen beliebig ändern, auch in einen Namen, den einem die Eltern gar nicht gegeben haben. Schließlich ist ein Name etwas sehr persönliches.

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  16. Sehr interessant, diese Kommentare — bis auf die verblüffend giftigen zu Beginn. Wieso müssen Leute bei so einem Thema herum pöbeln und verächtliche Bewertungen abgeben??!
    Mir geht es auch so, dass mein Erstname der nie gemochte Rufname ist und es mir jedesmal einen Stich gibt, wenn ich ihn aussprechen muss. vor etwa 30 Jahren habe ich mir einen anderen Vornamen gesucht, der ja aber nie offiziell werden konnte. Jetzt werde ich den 4. nehmen als ersten und damit Rufnamen. Dann hat die Seele endlich ihre Ruhe.

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