Neues Gesetz: Reihenfolge der Vornamen ändern

Die Bundesregierung möchte es einigen Menschen erlauben, ihren Vornamen zu ändern. Betroffen sind alle, die mehrere Vornamen haben.


Update: Dieses Gesetz wurde mittlerweile beschlossen und gilt ab 1. November 2018.

In Deutschland kann man frei wählen, welcher der Rufname sein soll, wenn man mehrere Vornamen hat. Besonders seit der Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises gibt es teils erhebliche Probleme, wenn der Rufname nicht der erste von mehreren eingetragenen Vornamen ist. Zum Beispiel Fluggesellschaften verwenden den ersten Vornamen, auch wenn der gar nicht der im Alltag gebräuchliche Vorname ist. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 18/11612) sieht vor, dass Bürger künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können.

Personalausweis Erklaerung

Es gibt eine Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, müssen auch nach der Gesetzesänderung in der von den Eltern bestimmten Reihenfolge bleiben. Es wird auch weiterhin nicht erlaubt sein, die Schreibweise der Vorname zu ändern. Ausgeschlossen bleibt außerdem die Möglichkeit, Vornamen hinzuzufügen oder wegzulassen.

Ich finde diesen Gesetzentwurf gut und bin gespannt, ob er umgesetzt wird.

104 Gedanken zu „Neues Gesetz: Reihenfolge der Vornamen ändern“

  1. Hallo.
    Sehr interessanter Artikel. Ich werde davon wohl gebrauch machen… Nun stellt sich mir aber die Frage wie ist das wenn man zwei Namen verbunden mit einem Bindestrich hat aber auch noch einen dritten Vornamen hat kann man dann den dritten Namen als 1 setzen? (Jan-Philipp Sascha und Sascha dann als Vornamen)

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    • Ja, das geht. Nur die Namen Jan-Philipp kann man nicht tauschen. Aber den Sascha nach vorne, ist kein Problem. Einfach auf dem Standesamt den Antrag ausfüllen. 24 Euro zahlen und fertig.

  2. Genial!
    Werde ich nutzen, habe 3 Vornamen, der 2. ist der Rufname.

    Ich unterschreibe mit Rufnamen und Nachnamen.

    Das kann man im Ausland aber Keinem erklären, dass man im Ausweis „Hubertus Markus Johannes“ heißt und als „Markus“ unterschreibt.

    Im letzten Ausweis war wenigstens im maschinenlesbaren Bereich auch nur Markus als Rufname aufgeführt, im neuen jedoch steht es mit allen Vornamen, also wieder doof.

    Also wird der 3 Wochen alte neue Ausweis im November neu beantragt.

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  3. Ich finde, dass es ein sinnvoller Gesetzesentwurf ist. Manche Namen waren vielleicht in Zeiten der Schwangerschaft und Geburt in Mode, aber irgendwann kommt der Zeitpunkt an dem man sich nicht mehr wirklich mit den Namen wohlfühlt.

    Seit Fack yu Göhte kriege ich den berühmten Chantal-Satz so oft um die Ohren geschleudert, dass es sich zeitweise auf meine Psyche ausgewirkt hat. Ich werde mit Vorurteilen und komischen Blicken gestraft, wenn mein Name zum ersten Mal fällt und die ganzen Klischees machen es einem auch nicht gerade leicht, sich von dem Namen zu distanzieren, den man eigentlich mit Bedacht ausgesucht hatte. Ich bin gespannt, wie viele diesem nachkommen werden. 😀

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  4. Hallo ich möcht gerne meinen Nachnamen nach Adoption ändern lassen. Kann ich danach auch noch zusätzlich die Reihenfolge der Vornamen ändern? Oder gibt es da Fristen bzw Grenzen?

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  5. Endlich werde ich wieder legal. Schon vor über zwanzig Jahren hat ein mutiger junger Mitarbeiter auf der Ausweisstelle die Reihenfolge meiner Vornamen geändert. Aus Hans, Jürgen (Jürgen unterstrichen) wurde Jürgen, Hans. Ganz unbürokratisch.
    Auslöser war ein Behördenvorgang bei dem ich dem ich mit jedem Schreiben den Vornamen wechselte, von Hans Jürgen über Hans-Jürgen, Hans-J zum Hans.

    Vor einigen Jahren wollte ich auf dem Standesamt die Geburtsurkunde entsprechend anpassen lassen. O Weh ich wurde behandelt wie ein Schwerverbrecher. Gott sei Dank hatte ich noch keinen Namen gesagt und konnte mich schnellsten verabschiedet.
    Nach dem 01. November werde ich es nochmals versuchen, denn mit dem Hans habe ich überhaupt nichts am Hut.

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  6. warum muß uch beim Standesamt eine Änderung beantragen? Ich habe 3 Vornamen, wobei der letzte Vorname mein Rufname und imStammbuch unterstrichen ist. Erst im letzten Ausweis, ausgestellt am 01.04.18, wurden alle 3 Vornamen reingeschrieben und der Rufname zuletzt und nicht unterschrichen. Das liegt doch nicht an mir, sondern am Einwohnermeldeamt, die das so übertragen hat. Denn alle vorherigen Ausweise beinhalteten nur den unterstrichenen Rufnamen.

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  7. ich war letzte Woche beim Bürgeramt, um einen neuen Ausweis zu beantragen, da mein jetziger bald abläuft. Was mir bei dem Termin nicht so recht aufgefallen ist, mich aber jetzt im Nachhinein etwas stützig macht ist, dass ich von dem Mitarbeiter dort nach meinem Rufnamen gefragt wurde. Ich habe 2 Vornamen ( Ronny Bernd) ohne Bindestrich und beide stehen ganz normal im jetzigen Ausweis und natürlich in der Geburtsurkunden. So recht verstand ich in dem Moment nicht, was es mit „Rufname“ auf sich hat. Ich glaube, ich sagte man nennt mich Privat nur „Ronny“. Das hat der Mitarbeiter wohl auch irgendwo im PC notiert. Nun habe ich Bedenken, dass in meinem neuen Ausweis nur noch „Ronny“ als Vorname erscheint. Ist dem so, oder was hatte die Frage wegen des Rufnamen auf sich und hat das Konsequenzen für meinen Ausweis?

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    • Keine Sorge, die gängige Software der Ämter hat gar keine Funktion, um den Rufnamen zu notieren. Wahrscheinlich steht der Mitarbeiter auf Dich und wollte Dich anbaggern.

  8. Die gängige Software der Meldeämter hat durchaus die Funktion den Rufnamen festzulegen. Dieser wird in Anschreiben vom Amt an den Bürger auch benutzt.

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  9. ich habe drei vornamen und meinen rufnamen hasse ich schon lange. es war damals ein modename. so viele frauen heißen wie ich. das neue gesetz kommt mir gerade recht. ich werde es tun und fange schon jetzt an, allen meinen neuen namen zu sagen.

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  10. Großartig! Ich kenne das Problem schon lange. Ich hab 3 Vornamen, meine Eltern wählten den ersten als Rufnamen, ich vor einigen Jahren den letzten. Wie schön, dass das mit einer geänderten Reihenfolge der Namen nicht mehr für Verwirrung sorgt!

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  11. m. E. gibt es nur Probleme bei Auslandsreisen ?? Oder ??
    Werde schon immer mit zweitem Vornamen genannt.
    Neuerdings werden ich aber oft mit allen dreien angeschrieben. Was ich nicht verstehe. War früher nicht so.
    Ist bei vielen so, dass der erste nicht der Rufname ist.

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  12. In meiner Geburtsurkunde steht Walter Albert . Albert unterstrichen gilt als Vorname . Jetzt gilt erster Vorname ist der Rufname . Meine ersten sechzig Jahre mit Albert. Ich denke die Wiederherstellung geht auf meine Kosten .
    ( Führerschein , Pass , Personalausweis usw.)
    Walter Albert

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    • Ich weiß nicht, ob die Gebühr einheitlich ist. Ich habe bei einigen Ämtern die Auskunft bekommen, dass die Änderung 30 Euro kostet zuzüglich der Gebühren für neue Dokumente (z. B. Personalausweis).

  13. Bei mir hat es 21€ gekostet. Zuständig ist das Standesamt, welches das Geburtsregister führt (am Geburtsort). Die Erklärung nimmt aber jedes andere Standesamt auch an (Abteilung: Geburt); Es dauert dann eben halt ein paar Tage länger, bis die Erklärung wirksam ist. Immerhin muss die Urkunde (wie in meinem Fall) zum Standesamt in mein Geburtsort geschickt werden, dort in den Computer eingetragen werden und anschließend eine elektronische Mitteilung ans Standesamt geschickt werden wo das Eheregister geführt wird bzw auch zum Einwohnermeldeamt am Wohnort. Der Beamte meinte heute, das es bis zu 2 Wochen dauern könnte und ich die Zeit nutzen könnte um schon einmal einen Termin beim Einwohnermeldeamt vereinbaren solle. Schließlich brauche ich einen neuen Ausweis (Kosten 28,80€ / der Vorläufige +10€). Sobald die Erklärung zum Namenstausch an den zuständigen Ämtern eingegangen und bearbeitet wurde, wird auch der aktuelle Perso ungültig und man muss einen neuen beantragen – mit dem neuen Namen. P.S.: Nicht vergessen zu dem Termin am Standesamt die Geburtsurkunde mitzunehmen (sehr Wichtig!!!) und später beim Einwohnermeldeamt die Kopie der Namensänderungserklärung.

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  14. In Berlin ist das etwas komplizierter: Man muss online einen Termin beantragen. Bis März 2019 sind alle Termine vergeben. Eine E-Mail-Anfrage hat nichts anderes ergeben, keine Terminvergabe möglich. Falls ein Termin abgesagt wird, wird das online eingegeben kurz nach Sprechstundenbeginn. Auch ist online der Passus Rufnamenumstellung noch nicht eingegeben. Die Umschreibung kostet hier 10€, die Ausstellung einer Kopie 10€. Die Sprechstunde n sind auch dürftig. An 3 Tagen je
    4 Stunden, 1x Rufbereitschaft 2 Stunden…. So versucht man wohl, mehr Personal zu bekommen.

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  15. Ich finde es gut dass einigen Menschen diese Möglichkeit jetzt gegeben wird. Über eine Namensänderung bei Vornamen mit Bindestrich sollte die Regierung aber rurch noch mal drüber nachdenken. Da gibt es durchaus auch einige grausame „Exemplare“. Auch sollte es Menschen mit einem Vornamen die Möglichkeit gegeben werden diesen ein wenig abändern zu können, wenn sich Menschen damit absolut nicht identifizieren können. Doch sollte dieses Gesetz nicht mehr allzu weit ausgedehnt werden, wie es sich hier einige Kommentatoren wünschen. Allen Menschen zu gewähren ihren Vornamen umbenennen zu dürfen halte ich nicht für notwendig und schon gar nicht nur weil einige Menschen meinen ihr Vorname wäre aus der Mode gekommen. Es sollte immer von psychologischer Seite betrachtet werden, ob eine Namensänderung wirklich notwendig ist.

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  16. Ich würde gerne meinen Bindestrich zwischen meinen beiden Vornamen streichen lassen. Leider ist dies immer noch nicht möglich. Gibt es vielleicht doch noch eine Möglichkeit? Darüber würde ich gerne mehr erfahren!

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  17. Hallo,

    Ich habe hier einige Beiträge von Euch gelesen. Es geht bei der Namensänderung ( Vornamen ), nicht um die Namen mit Bindestrich, die rein rechtlich nicht abzuändern sind,soviel ich weiß. Es geht ihr um den Vornamen, der an 2. Stelle als Rufname steht. Früher hat man mehrere Namen vergeben und der Rufname wurde dann unterstrichen. Es wurde nie bedacht, dass man den Rufnamen an 1. Stelle setzten muss. Das Problem ist, wenn man Verträge abschließen will,dann steht immer nur der 1. Name auf den Verträgen, weil der Händler davon ausgeht, dass der Name an der 1. Stelle der Rufname ist und nicht der Rufname der unterstrichen ist. Bei einer Verträgsänderung fängt der Ärger dann erst an. Daher ist es gut,dass man nun den Rufnamen an 1. Stelle setzten kann.

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  18. Bin 14 Jahre alt und heiße Carolin ich hasse den Namen und werde deswegen gemobbt. Ich kann den Namen nicht mehr hören selbst wen meine Familie mich ruft wäre ich jedes mal fast aus gerastet ich würde mein Name gerne ändern z.B. yui, yuki,Yuki möchte ich gerne heißen.

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    • @Carolin
      Du hast doch einen hübschen, schön klingenden Namen! Darauf kannst du stolz sein! Mit 14 kommt es schon mal vor, dass man den eigenen Namen nicht so gern mag. Ich hoffe für dich, dass es sich wieder ändert, wenn du älter bist. Mit Carolin hast du doch einen recht zeitlosen Namen bekommen. Eine Carolin(e) kann 40, 30, 14 oder 4 sein.

  19. Ich höre über die ganzen Wortspielchen, die man mit meinem Namen treibt gezielt drüber hinweg. Aber ich lasse mich gerne mit Mike rufen da mir mein Name Michael zu lang ist. Es gibt doch immer die Möglichkeit bei seinen Vorgesetzten seinen Rufnamen anzugeben. Bei Bewerbungen wird dieses meist auch mit m/w/d ausgeschrieben. Und auf Amtlichen Dokumenten steht eben die Deutsche Form des Vornamens

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  20. was ist eigentlich das Problem? lasst doch jeden den Namen führen der zu ihm passt. Woher sollen Eltern das gewusst haben bei einem Säugling…Ausserdem ändert der Mensch sich im Laufe seines Lebens, hoffentlich 🙂
    Manche Eltern haben einen fürchterlichen Geschmack…

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  21. Hätte man auch sauberer haben können, indem man Unternehmen einfach gesetzlich verpflichtet, Kunden unter ihrem gewünschten Rufnamen zu führen und anzusprechen. Bei Zuwiderhandlung Ordnungsgeld. Da hätte sich auch das Verhalten von Fluggesellschaften schnell geändert.

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  22. Ich finde die Gesetzesänderung gut und hätte auch ohne sie die Reihenfolgenänderung beantragt. Geboren bin ich in einem Land, wo die Reihenfolge keine Rolle spielte; mein Rufname war unterstrichen. Keine Verwechslung möglich. Nun wohne ich, ohne umgezogen zu sein, in einem Land, wo statt des u n t e r s t r i c h e n e n Namens der e r s t e als Rufname gilt, was des öfteren zu Verwechslungen führt, Erklärungen notwendig macht und allgemein nervt. Der Eine versteht das Problem, der andere findet es ungeheuer überflüssig und der dritte befürchtet Missbrauch – wie man hier sieht. Ich finde es gut.

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  23. Ich bin sehr verärgert über die Vorgehensweise- mein Rufname Angelika steht an 2. Stelle unterstrichen in der Geburtsurkunde- als erstes steht Petra- nun habe ich immerzu Ärger- wieso wird man von den Ämtern zu den Kosten verdonnert- wo doch der Rufname eindeutig war- das würde ich nur akzeptieren wenn ich einen anderen Wunsch als Vorname hätte- so entstehen mir Kosten auf Standesamt für Antrag auf Änderung ,25 Euro dann auf Standesamt Geburtsort 20 Euro – , ebenfalls bei Eheurkunde in anderer STadt bis hin zu Personalausweiss- klasse – eine prima Einnahmequelle für den gleichen Sachverhalt – das nach dem ich 60 Jahre Angelika heisse und von dem bischen Rente sinnlos so hohe Kosten habe

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