Neues Gesetz: Reihenfolge der Vornamen ändern

Die Bundesregierung möchte es einigen Menschen erlauben, ihren Vornamen zu ändern. Betroffen sind alle, die mehrere Vornamen haben.


Update: Dieses Gesetz wurde mittlerweile beschlossen und gilt ab 1. November 2018.

In Deutschland kann man frei wählen, welcher der Rufname sein soll, wenn man mehrere Vornamen hat. Besonders seit der Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises gibt es teils erhebliche Probleme, wenn der Rufname nicht der erste von mehreren eingetragenen Vornamen ist. Zum Beispiel Fluggesellschaften verwenden den ersten Vornamen, auch wenn der gar nicht der im Alltag gebräuchliche Vorname ist. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 18/11612) sieht vor, dass Bürger künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können.

Personalausweis Erklaerung

Es gibt eine Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, müssen auch nach der Gesetzesänderung in der von den Eltern bestimmten Reihenfolge bleiben. Es wird auch weiterhin nicht erlaubt sein, die Schreibweise der Vorname zu ändern. Ausgeschlossen bleibt außerdem die Möglichkeit, Vornamen hinzuzufügen oder wegzulassen.

Ich finde diesen Gesetzentwurf gut und bin gespannt, ob er umgesetzt wird.

104 Gedanken zu „Neues Gesetz: Reihenfolge der Vornamen ändern“

  1. Da stellt sich also jetzt heraus, dass man bei der Abschaffung des „unterstrichenen Rufnamens“ zu kurz gedacht hat. Jetzt muss aufwendig wieder die „natürliche Ordnung“ der Reihenfolge des Vornamens wieder hergestellt werden. Leider klingen aber manche Kombis nicht, wenn der Rufname an zweiter oder dritter Stelle kommt.
    Ja, „früher war alles besser!“ 😉

    Antworten
    • Das Unterstreichen eines bzw.des Rufnamens war kein Gesetz,lediglich eine Dienstanweisung. Deshalb war diese Verfahrensweise nicht bindend und wurde nicht überall realisiert. Lediglich in der DDR war der Standesbeamte verpflichtet,den Rufnamen zu unterstreichen.

    • Den „Betroffenen“ ist der Klang vielleicht gar nicht so wichtig? Abgesehen davon ist ja keiner gezwungen, die Reihenfolge zu ändern.

  2. Kann es durch dieses Gesetz nicht zu Problemen hinsichtlich der „Identifizierung“ kommen?
    Beispiel:
    Arthur Balthasar Meier hat den Rufnamen Balthasar und im Ausweis steht die genannte Reihenfolge. Nun geht Herr Meier zum Standesamt und lässt seine Namensfolge und damit seinen Ausweis auf Balthasar Arthur Meier ändern. Beim Finanzamt, bei Jobcenter, bei der Rentenversicherung etc. etc. etc. läuft er aber bisher unter Arthur Balthasar Meier – geht er jetzt zum Amt und benutzt den „neuen“ Namen, ist das doch nicht mehr kompatibel, das Amt hat ihn ja unter anderem Namen erfasst. Es kann ja auch viele Dopplungen geben, besonders bei häufigen Namen. Ob das dann alles ohne Probleme funktionieren wird?

    Antworten
    • Guter Einwand, meine ich! In der Praxis wird das immer wieder zu Pannen führen – und Pannen beim Finanzamt oder beim Jobcenter können nun einmal ziemlich unangenehm werden. („Wir kennen Sie eigentlich gar nicht… Ach, hat das was mit diesem neuen Namensgesetz zu tun? Ja, dann ist es kein Problem, dauert jetzt eben nur noch ein bißchen…“)

    • Dabei kann das nicht nur beim Amt, also im Öffentlichen Dienst vorkommen, auch bei Versicherungen (Kfz, Haftpflicht etc.), Rechnungen, Krankenkasse, Arztpraxen (Befunde!), nicht zuletzt bei (großen) Arbeitgebern etc. können hier Probleme auftauchen bzw. Verwechslungen passieren.

    • Genau. Und könnte das Gesetz nicht umgekehrt auch zu Mißbrauch durch die Bürger einladen? Etwa so: Andreas Bernd Müller, Rufname schon immer Andreas, hat Grund, von der Bildfläche zu verschwinden. Inkasso-Unternehmen, Weiber mit Kindern von ihm, Spiel-Gläubiger wollen Geld – sowas in der Richtung. Er läuft zum Standesamt und sagt: „Mein Rufname war eben schon immer Bernd, nun möchte ich das endlich in Ordnung bringen! 🙂 “ Und dann heißt er Bernd Müller und nicht mehr Andreas Müller und zieht so in einen anderen Teil der Republik. Das könnte beim Verflüchtigen zumindest hilfreich sein…

    • Aber all diese Probleme gab es doch schon seit Abschaffung der Rufnamen, ich meine das war 1968.
      Jeder konnte doch seither jeden seiner Vornamen benutzen und musste nie alle angeben. Hans Peter Thomas Müller kann daheim immer der Peter gewesen sein und Schulden machen als Thomas Müller. Und die Steuerbescheide und Kontoauszüge gingen an Hans Müller. Das war doch alles immer möglich und im Versandhandel werden das viele auch praktiziert haben.

    • Schon, aber die amtlichen Dokumente lauteten immer auf denselben Namen in derselben Reihenfolge! Das ist der Unterschied daran.
      Im Versandhandel benötigt man ja keine offiziellen Papiere oder einen Ausweis, insofern war Betrug hier wohl schon immer leichter.

    • Für das Finanzamt hat jeder eine eindeutige Identifikationsnummer, da kommt es gar nicht auf den Namen an. Vermutlich gibt es das bei der Rentenversicherung und beim Jobcenter auch.

    • Das stimmt schon, aber wenns so einfach wäre, müsste man überall nur seine Identifikationsnummer sagen. Erfahrungsgemäß wird man aber zuerst nach dem Namen gefragt. Dazu gibt es dann Vorgangsnummern bzw. Aktenzeichen. Auf dem Perso ist auch nicht die Steuer-ID oder die Sozialversicherungnummer drauf, soviel ich weiß.

  3. mein Argument seit Jahren:
    Das Geburtsdatum ist nur für die Krankenkasse/Arzt, damit man nicht verwechselt wird.
    Name + Geburtsdatum macht die Verwechslung weniger wahrscheinlich.
    Aber: Vorsicht bei Zwillingen. gleicher Nachname + Geburtsdatum kann schon Probleme bereiten. Das ist zwar hier nicht betroffen, aber themenverwandt.

    Antworten
    • Ich kann mir nicht vorstellen, dass Knud eine ganze Bundestagsdrucksache mit 50 Seiten als Aprilscherz gefaked hat, das wäre ein bißchen viel Arbeit. Außerdem kam sie am 31.März raus. Wäre vielleicht nicht schlecht, wenns nur ein Aprilscherz wäre. Aber ich fürchte, die meinen das ernst.
      (Falls doch Aprilscherz, herzlichen Glückwunsch, dann bin ich voll drauf reingefallen!)

    • Also, wenn das wirklich ein Aprilscherz gewesen sein sollte: Ich muß zugeben, ich habe und hätte ihn nicht durchschaut. Ich weiß nicht, wie ein Gesetzentwurf so aussieht…

      Also ich die PDF überflogen habe, hatte ich mir nur gedacht: „Weia, 50 Seiten für so einen Scheiß.“

      Und wirklich aufgefallen war mir die graphisch und typographisch äußerst simple Aufmachung: TNR und Arial als Schriften. Kein BRD-Geier, keine sonstigen „Logos“, keine Streifchen in Schwarzrotgold quer über den Hintergrund etc. Man erwartet doch, daß die Typen in Berlin da ganze Heerscharen von Graphikdesignerinnen an der Leine haben, die ihre Unersetzlichkeit beweisen müssen.

    • Erstens sehen die anderen Gesetzentwürfe auch so aus und zweitens stand das auf der amtlichen Tagesordnung der 228. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 30. März 2017.

      Wenn in diesem Umfeld Ende März Aprilscherze gemacht werden, will ich nicht mehr in diesem Staat leben.

  4. Ich habe zuerst auch an einen Aprilscherz gedacht …

    Ich denke, dass die Leute, die das betrifft, also deren Rufname nicht mit dem ersten Vornamen übereinstimmt, erstens nicht allzu viele sind, und zweitens sich daran gewöhnt haben, dass auf offiziellen Dokumenten ihr nicht ihr Rufname, sondern der erste eingetragene Vorname (oder halt alle eingetragenen Vornamen) stehen.

    Bei meiner Schwiegermutter stand der Rufname überhaupt nicht in den Papieren. Irgendwie wurde der wohl bei der standesamtlichen Eintragung vergessen, was meine Schwiegermutter aber erst bemerkt hat, als sie volljährig war und zum ersten Mal ein Dokument selbst unterschreiben musste. Ihr Rufname war Margrit, als Zweit- und Drittnamen sollte sie, glaube ich, die Namen ihrer Großmütter Josefine und Berta bekommen, und beim Standesamt wurde sie nur als Josefine Berta eingetragen.
    Sie hat das nie ändern lassen, wurde weiterhin Margrit gerufen und unterschrieb mit „Josefine“.
    Identitätsprobleme hatte sie deswegen, glaube ich nicht.

    Viele Grüße

    Antworten
    • Also, ich kann das unterm Strich nur bestätigen, obwohl mein Fall einfacher gelagert ist als der von Chiocciolas Schwiegermutter. (Bei mir halt einfach nur: 1. Vorname != Rufname.) Ernsthafte Probleme habe ich damit niemals gehabt, auch keinen Behördenärger.

      Ich kenne ferner eine Reihe von Leuten, deren Rufname, mit dem sie sich auch in Gesellschaft vorstellen, überhaupt nicht in den Papieren steht. Das sind einerseits phantasiebegabte Damen, die halt selbstgewählten Spitznamen lieber mögen als ihre(n) wirkliche(n) Namen, andererseits IT-Typen aus meiner Generation, für die der Netz-Nick irgendwann wichtiger geworden ist als der Papier-Vorname. (Letzteres war phasenweise sogar bei mir selbst der Fall.)

      Es mag Nostalgie sein, aber ich freue mich immer noch, wenn mich einige bestimmte Leute am Telefon mit meinem alten Nick plus Sie anreden. 🙂 Und das obwohl zu den Zeiten, als diese Nicks en vogue waren, das Sie im Netz strikt tabu war.

    • Das sehe ich eigentlich genauso. Es gibt schließlich auch reichlich Menschen, die nur mit ihrem Spitznamen gerufen werden, der so natürlich auch nicht in den Dokumenten auftaucht.

    • Identitätsprobleme hatte sie deswegen, glaube ich nicht.

      Das kann ich mir gut vorstellen, dass Margrit dadurch keine Identitätsprobleme hatte.
      Identitätsprobleme und Identifikationsprobleme sind aber zwei Paar Stiefel!

    • Was damit gesagt werden wollte ist aber glaube ich, dass eine Namensumstellung nicht unbedibgt nötig ist, da man sein Flugticket auch mit dem „falschen“ Vornamen erkennt und sich eben daran gewöhnt auch mal anders zu heißen.

    • Ja
      Aber andererseits kann ich natürlich auch verstehen, wenn es jemanden stört. Insofern finde ich die Idee grundsätzlich erstmal gut, es wird ja keiner gezwungen. Irgendwie stört mich aber, dass Namen dabei zu einer willkürlichen Aneinanderreihung werden und der „Gesamtname“ verloren geht.

  5. Ich meine einfach, daß die „richtige“ Namensgebung immer und überall die Prärogative der Eltern ist, gewesen ist und sein sollte. Auch „unter Hitler, Stalin und Kim Il-Sung“. Niemals hat sich da der Staat direkt eingemischt, niemals freilich auch konnten die Kinder daran etwas ändern.

    Natürlich, es gibt in bestimmten Milieus (Künstler, Pfaffen, Sportler, Nutten oder Möchtegern-Nutten, Informatilern) immer schon informelle Methoden, das zu korrigieren: Künstlernamen von richtigen Künstlern und von Nutten, Ordensnamen, Innen- und Außen-Namen wie bei den Zigeuner, zum de-facto-Rufnamen gewordene Spitznamen (Toni Turek, Berti Vogts…). Seit etwa den späten 1980ern dann im IT-Milieu dann die Nicks. Die Beispiele ließen sich wohl vermehren-

    Aber das sollte nicht formalisiert werden, es ist halt Bohème. Kiffen macht auch nur Spaß, weil es verboten ist. Und ein selbstgewählter Name hat auch nur dann seinen Reiz, wenn er ein bißchen was Verwegenes und Verruchtes oder zumindest Askatisches an sich hat – etwas außerhalb der Norm.

    Den Namen sollten die Eltern bestimmen, und Kinder sollten ihn nicht ändern können.

    Antworten
    • Das sehe ich eigentlich so ähnlich. Einen eigentlich stummen ZN zum Rufnamen zu ernennen finde ich aber, auch unter diesem Gesichtspunkt, gut vertretbar, schließlich haben die Eltern diesen Namen ausgesucht, das ist also eigentlich nichts anderes als wenn Alexander nur noch Sascha gerufen wird.
      Die aktuelle Regelung finde ich da auch sinnvoll.

    • @ R.S.

      Es ist aber doch eine Sache, ob ein Spitz/Rufname zum de-facto-Vollnamen wird – ob jeder seinen Vollnamen umschrauben darf, wie es ihm gerade gefällt. :-/

      Dieses Gesetz könnte auch Hubschraubereltern ermutigen, Ihren Blagen möglichst viele Vornamen zu verpassen – „damit es sich dann hinterher selbst aussuchen kann, wie es heißen möchte“. *kotz*

      Unter den Typen von Bohémiens, die ihre Namen verändert haben und das auch durften, vergaß ich eine Kategorie zu erwähnen (weitere sind möglich):

      Die Ex-Revoluzzer-Politiker, die ihre alten Kampfnamen weiterführen – so wie ein „alter Kämpfer“ eben immer seine Busch-Uniform trägt:

      Josef Stalin
      Willy Brandt
      Che Guevara
      Leo Trotzki
      Lenin
      Joschka Fischer
      Joscha Schmierer
      Im Grunde auch Napoleon (geboren als Napoleone Buanaparte)

      😉

    • Aber: früher war gar nicht alles besser.
      Ganz früher nämlich durfte auch wieder jeder seinen Namen so gestalten wie er wollte.
      Mozart zB: Joannes Chrysostomus Wolfgangus Theophilus hat da ein bisschen übersetzt und vereinfacht(vielleicht auch der Vater) und nannte sich halt Wolfgang Amadeus. Goldmund hat ihm wohl nicht gefallen, das Buch gabs halt erst später, naja.
      Und im Mittelalter? Da konnte doch sowieso keiner schreiben und irgendwie kannt man auch nur so 3 Namen, da musste man ja abkürzen und variieren und assoziieren, sonst wäre man zu gar nichts gekommen.
      und in der Antike? Da hat sich doch jeder seinen Spaßnamen ausgesucht.

    • Mozart fällt aber für mich in die Kategorie Spitzname. Im Taufregister standen nur die lateinischen oder griechischen Formen, wer in ein anderes Land ging nahm auch die sort übliche Namensform an, soweit eben vorhanden.

    • Thema früher 😉 Ich habe beruflich recht viel mit alten Urkunden zu tun. Da sehe ich oft, dass Namen, die in der Geburtsurkunde unterstrichen wurden, nicht als Rufnamen verwendet werden, sondern einer der anderen Namen. Oder, dass Koseformen „amtlich“ geführt werden -besonders bei Frauen. In Gerichtsdokumenten heißt Elfriede dann Frieda, Pauline dann Line, Karolina dann Lina, Elisabeth dann Else…
      Die Erfahrung bezieht sich so auf die Zeit vor 1970.

      Was es früher auch recht häufig gab, dass die Schreibweisen zwischen Geburtsurkunde und späterem Leben abweichen. Und, dass die nachrangigen Vornamen variieren. Wenn Angehörige aufs Amt gehen, werden schonmal andere Vornamen angegeben. Aus der Oma für die eine Leistung beantragt wird, wird dann aus Luise Anna Maria schnell Louise Amalie Marie…

      Meine eigene Großmutter hat nach der Vertreibung von 1945 die Reihenfolge ihrer Namen auch in offiziellen Papieren geändert. Der dritte Vorname war der Rufname immer gewesen und ab 1945 steht er auch in allen Dokumenten an erster Stelle. War einfach praktischer. Man muss auch bedenken, dass damals noch viel direkt mitgeschrieben bzw. protokolliert würde wenn man zum Amt ging. Der Antragsteller diktierte so zu sagen in die Schreibmaschine.

      Echte Namensänderungen sind selten, da fällt mir spontan nur Enjott Schneider ein, früher man Norbert Jürgen.
      Und eine Kollegin, die nie mit ihrem eigentlichen Namen angesprochen wurde und erst als sie eine Lohnsteuerkarte beantragt hat, mit 16? gemerkt hat, dass sie ja ganz anders heißt. Sie hat erfolgreich eine Namensänderung verfolgt. GRund für den ihr unbekannten Namen in der Geburtsurkunde war wohl, dass die Mutter im Wochenbett starb, der Vater überfordert war und sie als Kleinkind bei einer Tante aufgewachsen ist. Sonst fallen mir bei Namensänderungen noch ein paar Transgenderpersonen ein.

  6. Es wäre wirklich schön, wenn ich mich nicht im Alter von 79 Jahren an den Namen meiner Patentante gewöhnen müsste und ich meinen lebenslang benutzten Vornamen Marlis behalten dürfte. Alle Unterlagen Ausweise, Zeugnisse, etc. lauten auf diesen Namen. Nun, bei Ausstellung eines neuen Passes, soll das plötzlich anders werden?? In meinem Alter kann ich mich auch nicht an eine neue Unterschrift gewöhnen.
    Fluggesellschaften befördern nur, wenn der Name auf Ticket und Pass übereinstimmen. Also in Zukunft keine Reisen mehr?
    Wann könnte dieses Gesetz denn in Kraft treten?

    Antworten
    • Die Unterschrift muss niemand ändern, nur weil im maschinenlesbaren Teil des Passes ein anderer als der gebräuchliche Vorname verschlüsselt wird. Im Gegenteil, die Unterschrift soll ja wiedererkennbar sein.

      Was das Reisen angeht: Das wäre vielleicht ärgerlich, aber aufs Reisen verzichten würde ich bestimmt nicht, nur weil auf dem Flugticket ein ungeliebter Vorname steht. Man wird ja normalerweise gar nicht mit dem Vorname angesprochen, es sei denn, man kommt zu spät und wird ausgerufen – dann kennt den Namen der Patentante allerdings der ganze Flughafen 🙁

  7. Ich kann nur sagen: Hurra!
    Ich und alle meine Geschwister sind davon betroffen. Bei uns war es üblich, den Vornamen des Vorangegangenen als 1. Zweitvornamen vor den eigentlichen Rufnamen gesetzt zu bekommen. So wurde es in der Geburtsurkunde vermerkt, z. B. Christa Steffi mit dem Zusatz: „Rufname unterstrichen“ und in meinem Fall ist „Steffi“ unterstrichen. Diesen Namen führte ich ausschließlich in allen meinen Dokumenten von Kindergarten, Schule, Berufsausbildung etc. Vor 2 Jahren musste ich mir einen neuen Personalausweis anfertigen lassen und in dem steht nun Christa Steffi … und überall, wo ich diesen Ausweis vorlege, werde ich als Christa erfasst. Ich heiße aber nicht Christa!!!! Nur über eine Namensänderung, die ich teuer bezahlen muss (lt. Aussage des Amtes ca. 400 EUR) hätte ich das ändern lassen können. Bei Finanzamt, Rentenversicherung etc. wird man ohnehin nicht nur über seine Vornamen identifiziert, sondern über Steuer-, Rentenversicherungsnummern. Ich hoffe, dass das Gesetz bald in Kraft tritt.

    Antworten
    • Also bei mir wurde alles mit Liane Müller angemeldet. Schule, Finanzamt, Krankenkasse… Da hat nie jemand aus mir eine Elisabeth gemacht und in meinem Ausweisen bzw. Reisepässen (letzter von 2008) stand immer die Reihenfolge aus meiner Geburtsurkunde Elisabeth Liane…

    • Danke für den Hinweis – demnach dürfen Bürger der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. November 2018 die Reihenfolge ihrer Vornamen ändern.

  8. Dazu hätte noch die ein oder andere Frage. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:
    Ist dieses Gesetz nun gültig und ab dem 1.11.2018 tatsächlich möglich, dies vornehmen zu lassen ?
    Wird sich die Veränderung der Reihenfolge der Vornamen auch auf die Geburtsurkunde beziehen (wie bei einer Namensänderung) oder nur auf die Ausweisdokumente ?

    Es wäre sehr nett, wenn mir das jemand beantworten könnte 🙂

    Antworten
    • Wenn ein Gesetz im Gesetzblatt verkündet ist, tritt es zum genannten Zeitpunkt in Kraft , dann ist auch ein entsprechender Änderungsantrag möglich. Ob sich das nun nur auf die Ausweispapiere oder auch auf die Geburtsurkunde bezieht, müsste aus dem Gesetzestext hervorgehen bzw beim Standesamt zu erfragen sein. Aber wenn das erst im November 2018 in Kraft tritt, würde ich mit der Nachfrage dort noch warten. Evtl kommen ja noch entsprechende Übergangs- bzw Ausführungsbestimmungen.

    • Moment mal, wie ist das denn nach gegenwärtiger Rechtslage?! Wenn man eine „richtige“ Namensänderung „aus Gewissensgründen“ durchboxt (wie neulich von cassis aus eigener Erfahrung geschildert), kriegt man dann wirklich auch eine neue Geburtsurkunde?!

    • Hallo Jan,
      man muss da zwischen Geburtseintrag im Geburtenbuch (heute aber elektronisch) und Geburtsurkunde unterscheiden. Der Geburtseintrag im Geburtenbuch bleibt im Grunde immer gleich, erhält aber Randvermerke. Die Geburtsurkunde ist abänderbar und wird dann neu erstellt, wenn sich etwas ändert. Die Geburtsurkunde ist die Deutschland kein unabänderliches historisches Dokument.

      Bei einem Geburtseintrag wird zunächst die Mutter (und der Vater bei Eheleuten) und Geschlecht und Datum der Geburt festgehalten. Den Vornamen kann man auch nachträglich bestimmen. An den Basis Geburtseintrag kann ich x-Randvermerke anbringen. Z.B. „Das nebenstehende Kind erhält den Namen Johann Karl Müller“.
      „Die Schreibweise des Namens des Kindes lautet richtig Mueller“.
      „Als Vater des Kindes hat sich vor der Behörde der Max Mayer bekannt“.
      „Der Vater des Kindes hat mit Datum vor dem Standesamt x mit der Mutter die Ehe schlossen. Der Familienname lautet daher nun Mayer“.
      „Das Kind wird an Kindes statt angenommen von Franz Schulz und seiner Ehefrau Gerda Schulz geb. Schmidt“
      „Der Name des Kindes wurde geändert in Lilli Rose“.

      Am Schluss würde das Kind 6 unterschiedliche Geburtsurkunden in Händen halten.

  9. Ergänzung zu Tildas Ausführungen. Als unabänderliches Dokument gab es früher die Abstammungsurkunde. Diese musste man unter anderem vor einer Heirat beim Standesamt oder vor einer Verbeamtung vorlegen. So manche/r Adoptierte hat auf diesem Weg erfahren, dass er/sie nicht das leibliche Kind seiner Eltern ist. Die Abstammungsurkunde wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Dafür gibt es den „Auszug aus dem Geburtenregister“, in dem die leiblichen Elster

    Antworten
  10. Eltern (soweit bekannt) und evtl. ggf. der ursprüngliche Name angegeben sind.
    Den Auszug aus dem Geburtenregister muss man aber, so weit ich weiß, nicht mehr zwingend bei einer Heirat vorlegen.
    Viele Grüße

    Antworten
  11. Habe leider 3 Vornamen und gibt immer wieder große Probleme beim fliegen und auf dem Schiff. Ich buche eine Reise mit meinem Namen Sabine und wenn ich mich dann mit Ausweis regristrieren muss heiße ich plötzlich Marion.Mein Rufname steht an 3ter Stelle und nicht an 1ster Stelle. Nach Amerika brauch ich es erst garnicht probieren. Habe ich so momentan überhaupt keine Chance einzureisen.

    Antworten
    • Ganz naiv gefragt: warum gibt man bei der Buchung nicht einfach alle drei Namen an? Dann sollte es doch funktionieren.

    • Eine Bekannte von mir hatte 3 Nachnamen die mussten alle mit auf Flugticket und daher hatte sie als sie in Amerika waren 2 Flugtickets damit alle Namen darauf passten. War kein Problem jetzt ist sie verheiratet und hat nur noch einen Nachnamen.

    • Eine Bekannte von mir hatte 3 Nachnamen die mussten alle mit auf Flugticket und daher hatte sie als sie in Amerika waren 2 Flugtickets damit alle Namen darauf passten. War kein Problem jetzt ist sie verheiratet und hat nur noch einen Nachnamen.

      Hö, ich frage mich gerade, wie man eigentlich zu drei Nachnamen kommen kann, anscheinend ohne dabei verheiratet gewesen zu sein?

      Na ja, die Amerikaner haben halt eh einen Knall. Absolute Bürokraten, die ohne formelle Regeln, die dann gnadenlos bis in Detail umgesetzt werden müssen, überfordert sind. Als ich 1989 und 1999 zu Studienzwecken in ein wirklich problematisches Gebiet der Russischen Föderation einreisen wollte (im Nordkaukausus) einreisen wollte, hat es auch mal kurz Verwirrung wegen meiner drei Vornamen gegeben, von denen der Rufname nicht der erste ist. Hat sich durch ein kurzes Gespräch mit einem subalternen Wachmann (mit meinem gebrochenen Russisch!) klären lassen: „I wot, dobro pozhalovatj w Rossii!“ „Spasibo wam bolschoje.“ Und das war in einem angeblichen Erzland der Bürokratie!

      Wer will schon in die USA fliegen? Meinen Namen würde ich deshalb jedenfalls nicht ändern lassen.

    • Mir ist gerade noch eine relativ einfach denkbare Variante eingefallen, zu drei Nachnamen zu kommen: ein deutsch-spanisches Mischgezücht. Ein Elternteil hat einen „traditionellen“ deutschen Bindestrichnamen, wie es sie z.B. in Westfalen gibt, das anderen eben einen nach dem üblichen spanischen Nachnamenssystem „Vorname Vater-Nachname Mutter-Nachname“.

      Beispiel:

      Vater heißt Peter Höpker-Aschoff,
      Mutter heißt María Menéndez Pelayo,
      Kinder heißen dann Rita Höpker-Aschoff Menéndez und Paul Höpker-Aschoff Menéndez.
      Auch in den deutschen Papieren, zumindest wenn man das will.

      (Ein alter Freund von mir [allerdings ohne Doppelnamen] ist mit einer Spanierin verheiraten, und ihre Kindern, deutsche Staatsbürger, heißen nach spanischem Nachnamens-System.)

    • Kenne ich für deustch-portugiesische Familien so ähnlich (das Namenssystem ist dasselbe wie in Spanien, nur andersherum, also steht der Name der Mutter vor dem des Vaters und der letzte wird benutzt). Allerdings gab es da von beiden Seiten wohl schon mal Probleme… stand jedenfalls in einem Forum.
      In Portugal kann man jedoch auch durchaus mehr als einen Namen weitergeben oder er besteht gleich aus mehreren Bestandteilen, die Einzelnamen sein könnten (und von denen auch nur der letzte benutzt wird). Drei Namen sind da bei weitem nichts ungewöhnlich insbesondere wenn man „de“ nich mitzählt. Aber ich kenne auch Personen mir 5 und mehr Namen (ohne de).

    • In Portugal kann man jedoch auch durchaus mehr als einen Namen weitergeben oder er besteht gleich aus mehreren Bestandteilen, die Einzelnamen sein könnten (und von denen auch nur der letzte benutzt wird). Drei Namen sind da bei weitem nichts ungewöhnlich insbesondere wenn man „de“ nich mitzählt. Aber ich kenne auch Personen mir 5 und mehr Namen (ohne de).

      Ha! Danke zunächst für den Hinweis, R.S.! Das war mir nie richtig bewußt geworden.

      Aber klar: Otelo de Carvalho heißt in voller Pracht:

      Otelo Nuno Romão Saraiva de Carvalho

      https://de.wikipedia.org/wiki/Otelo_Saraiva_de_Carvalho

      Drei Vornamen plus zwei Nachnamen, davon einer mit „de“. Jäp, kein Wunder, Barbara, wenn dann Lusitanier gerne mal zu Pseudonymen neigen, wenn sie in die Presse kommen wollen. 😀

      Meine liebe spanische Ex-Freundin (eine sehr schöne Jugend-Erinnerung!) hat mir erzählt, daß man diese Nachnamens-Pyramiden auch im Spanischen bilden kann.

      Aber: Sie kam aus Galizien, also einem Übergangsgebiet der spanischen und der portugiesischen Sprachkultur. (Sie verstand Galizisch perfekt, sprach aber fließend nur Spanisch – so wie bei mir mit Platt- und Hochdeutsch ;-). Hernach habe ich dazu nie mehr etwas etwas über dieses Phänomen gehört oder gelesen.

      Es ist mir bis heute noch schleierhaft, ob es diese Multi-Turbo-Nachnamen auch in Kastilien oder eben in Kern-Spanien gibt.

      Wüßte da jemand was? Das würde mich wirklich interessieren.

    • Drei Vornamen plus zwei Nachnamen, davon einer mit „de“. Jäp, kein Wunder, Barbara, wenn dann Lusitanier gerne mal zu Pseudonymen neigen, wenn sie in die Presse kommen wollen. 

      Ich glaube aber Romão war auch schon Nachname, eigentlich kann man nämlich nur maximal zwei Vornamen haben.
      Dafür sind Vor- und Nachnamen meist aber recht häufig, ich kenne zum Beispiel gleich zwei B.runa C.ostas. Da braucht man dann vielleicht tatsächlich denn ganzen Namen – oder eben ein Pseudonym. Im übrigen gibt es aber auch Fälle in denen ein Nicht-letzter Nachname bevorzugt wird. Warum auch immer.

  12. Das portugiesische Namensrecht ist meiner Erinnerung nach berüchtigt. Nicht umsonst legen sich portugiesisch/brasilianische Fussballer gern knappe und eingängige „Ruf“namen zu, damit sie überhaupt Chancen haben, in den Schlagzeilen zu landen.

    Antworten
  13. Bei den ersten maschinenlesbaren Ausweisdokumenten gab es eine Maschinenzeile für den Rufname. Diesen hat man aber irgendwann abgeschafft und damit begannen die Probleme. Da diese in letzter Zeit sehr gehäuft auftreten, der Ami drangsaliert damit sehr gern, hat man sich, ziemlich spontan, für dieses Gesetz entschieden. Ich empfinde es als eine Frechheit. Das Problem löst es nur zur Hälfte und ohne Gebühren wird dies auch nicht möglich sein.
    Im übrigen, da nicht mehr ersichtlich ist welcher der Rufname ist, ist die Behörde verpflichtet alle Vornamen auf ein Schreiben anzugeben.

    Antworten
  14. ich habe 2 Vornamen
    im alten reisepass war der Rufname noch vorne
    im neuen reisepass steht er an 2. Stelle.
    Ich habe damit ein problem und fände es gut, wenn man es ändern könnte

    Antworten
  15. Habe mich gerade durch die Ämter durchtelefoniert, weil keiner zuständig sein wollte, da hat mich ein aufmerksamer Gemeindebeamte auf die Änderung ab November 2018 hingewiesen. Da warte ich schon lange drauf. Es gab und gibt immer wieder Probleme, weil mein Rufname nicht an erster Stelle steht (ich hab derer drei….).
    Sogar bei meiner Einbürgerung (habe seit ein paar Jahren neben der deutschen noch eine weitere) wurde ich mit 1. Vorname Nachname eingebürgert, der Brief war dann auch so adressiert und abholen konnte ich das Schriftstück bei der Post dann nicht, weil ich mit meinem Rufname unterschrieben habe.
    Ich buche Flugtickets, reserviere Mietautos, und die Unterlagen dazu haben automatisch nur meinen ersten Vornamen. Dann soll ich als Sicherheit meine Kreditkarte hinterlegen, die identisch mit der Buchungsperson sein soll. Die lautet aber auf meine Rufnamen.
    Da könnte ich noch mehr Geschichten dazu erzählen. Es ist echt mühsam, mal abgesehen, dass soviele Vornamen und noch dazu sehr lange, kaum überall Platz finden.

    Antworten
  16. Ich verstehe manche Kommentare nicht. Ich habe auch drei Vornamen, und mein zweiter Name ist mein Rufname. Ich unterschreibe auch bei Behörden mit meinem zweiten Vornamen. Niemand hat je von mir verlangt, dass ich mit meinem ersten Vornamen unterschreibe. Jeder muss seinen Ausweis auf der Rückseite unterschreiben. Natürlich habe ich da nicht mit allen drei Vornamen unterschrieben, sondern mit meinem zweiten, dem Rufnamen. Es stimmt schon, dass es lästig ist, wenn man den Ausweis zeigt und man wird mit dem ersten Namen angesprochen oder angeschrieben. Da muss man immer Erklärungen abgeben. Auch bei Schreiben an Behörden verwende ich meinen Rufnamen. Lediglich bei Dokumenten werden alle drei Vornamen ausgeschrieben. Sie sind aber dann gleichberechtigt. Das heißt nicht, dass der erste Name bevorzugt der Rufname sein muss. Ich kann meinen Rufnamen auch nicht beliebig ändern, wie es mir gerade passt. Er ist ja in meinem Personalausweis für jeden ersichtlich als Unterschrift von mir hinterlegt. Das neue Gesetz schafft meines Erachtens mehr Klarheit. Die leidigen Erklärungen entfallen. Ist doch egal, ob die neue Reihenfolge der Namen dann nicht mehr klingt. Werdet ihr mit allen drei Vornamen angeredet? Doch wohl nicht. Und Verwechslungen sind meines Erachtens auch nicht möglich, weil die Reihenfolge geändert ist, ebenso wie kriminelle Machenschaften nicht begünstigt werden können. Wenn Emil Christian August Müller seinen Ausweis immer mit Christian Müller unterschrieben hat, dann bleibt er doch Christian Müller. Die beiden anderen Vornamen sind doch eigentlich immer stumm gewesen. Ich finde das Gesetz gut und werde die Reihenfolge meiner Namen sofort ändern lassen. Wozu haben unsere Eltern uns denn mehrere Vornamen gegeben? Doch, dass wir uns den aussuchen, der uns am besten gefällt.

    Antworten
    • Ich kann meinen Rufnamen auch nicht beliebig ändern, wie es mir gerade passt. Er ist ja in meinem Personalausweis für jeden ersichtlich als Unterschrift von mir hinterlegt.

      Wer möchte, kann seinen Rufnamen jederzeit ändern. Wenn es sein soll auch mehrmals täglich. Praktisch ist das natürlich nicht.
      Im Personalausweis muss man nicht mit dem Rufnamen unterschreiben, auch nicht mit einem anderen Vornamen. Zudem ist die Unterschrift bei vielen Menschen unleserlich, dann zieht dieses Argument sowieso nicht.

  17. Ist das nicht alle irrwitzig? Diese unsäglichen Diskussionen, – und dann noch möglicherweise eine Gesetzesänderung?
    Spendieren wir doch einfach unserem Rufnamen einen Unterstrich, wie ehemals in der DDR üblich. Oder ist das unseren Sesselpubsern zu einfach.
    Mein erster Vorname ist der meines Großvaters, der zweite ist mein Rufname, und der dritte ist der meines Vaters. Das war damals vielfach üblich. Ich finde das gut und möchte das keinesfalls ändern.

    Antworten
    • Ich glaube, das war früher auch in der BRD üblich. Ich habe jedenfalls noch einen Unterstrich unter meinem Rufnamen. Wann es genau abgeschafft wurde, weiß ich nicht.

  18. Endlich! Ich heiße nämlich eigentlich Hanna Mathilda, werde aber Mathilda genannt. Leute, die nur meinen Namen irgendwo lesen können das natürlich aber nicht wissen und ich muss immer krampfhaft ruhig bleiben, wenn z.B. Ein neuer Lehrer mich Hanna nennt. Mich macht das nämlich total aggressiv.
    Weiß hier jemand zufällig, ob ich das auch ändern kann, obwohl ich erst 16 bin?

    Antworten
  19. Gefällt mir sehr – der Beitrag mit den Sesselfurzern (Entschuldigung Pubsern). Auch bei mir war in den alten Ausweisen der zweite Rufname unterstrichen, was in den neuen Ausweisen unterblieb. Dafür war auf der Rückseite im maschinenlesbaren Teil nur der Rufname vermerkt, was sich seit 2011 geändert hat.

    Nach einem polizeilich aufgenommen Unfall mit dem Fahrrad wurde ich mehrmals vom KVR angeschrieben, ob ich einen Führerschein hätte, obwohl ich seit über 40 Jahren im selben Haus wohne und der Führerschein in dieser Stadt ausgestellt wurde.

    Polizei und KVR sind nicht mal fähig ihre Datenbanken in der Reihenfolge Nachnahme, Adresse abzufragen.
    Auch im Führerschein steht das Geburtsdatum; somit ist es unwahrscheinlich, dass es trotz mehrfacher gleicher Vornamen zu Verwechslungen kommen kann.

    Auch im Führerschein steht das Geburtsdatum; somit ist es unwahrscheinlich, dass trotz mehrfacher gleicher Vornamen es zu Verwechslungen kommen kann.

    Antworten
  20. Meiner Meinung nach sollte jeder Erwachsene Mensch das Recht haben seinen Namen zu ändern, wenn dieser einfach nicht passt. Auch ein vorhandener Bindestrich sollte daran nichts ändern dürfen. Es kann schließlich gut vorkommen das die Eltern sich bei der Namensgebung einen Menschen vorgestellt haben, der das Kind dann aber garnicht ist. Ich verstehe einfach nicht wieso es einem so schwer gemacht wird daran etwas zu ändern. Klar macht es viel Arbeit alle Dokumente neu zu beantragen und auch zu bezahlen doch wer dies in Kauf nehmen möchte sollte nicht noch mehr Steine in den Weg gelegt bekommen.

    Antworten
    • Das ist zwar ein anderes Thema. Aber grundsätzlich kann jeder Erwachsene eine neuen Vornamen „beantragen“ und wenn er dafür eine gute Erklärung abgibt, wird meist auch positiv darüber entschieden. Kostet allerdings einiges.

Schreibe einen Kommentar zu Lea Bechstein Antworten abbrechen