„Stimmt’s?“ von Christoph Drösser ist mein Zweitlieblingspodcast* und darum möchte ich es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass es in einer rezenten** Folge um Vornamen geht: Stimmt es, dass Geschwisterkinder denselben Vornamen haben dürfen? Regelmäßige Leser von beliebte-Vornamen.de kennen die Antwort schon lange. Für den Rest: Ja, sie dürfen. Aber nur, wenn sie mindestens einen weiteren, eindeutigen Vornamen haben, so dass die Geschwister anhand ihrer Namen identifiziert werden können. Das kommt tatsächlich gelegentlich vor; ich kenne zum Beispiel ein Familie, deren jüngere Tochter den zweiten Vornamen der älteren Tochter als ersten Vornamen (und Rufnamen) hat. Auch in der Vergangenheit war gab es das schon: Wenn Geschwister den gleichen Vornamen haben.
* Mein Lieblingspodcast ist Cruisetricks von Franz Neumeier und Jérôme Brunelle, aber das gehört nicht hierher.
** Seitdem dieses Adjektiv vor wenigen Tagen meinen Wortschatz bereichert hat, bereitet es mir große Freude, es zu benutzen.
Ja, wusste ich.
Ob das sinnvoll und für die Betroffenen so toll ist, ist eine andere Frage.
In der Realität dürfte das auch eher selten vorkommen.
Mir bekannt sind folgende Fälle:
In den Achtziger- oder Neunzigerjahren las ich mal in einer Zeitschrift über eine Taufe oder Hochzeit einer (mehr oder weniger) Promifamilie, in der zwei Töchter mit 1. Vornamen Julia hießen. (Wer die Eltern waren, weiß ich nicht mehr, die waren mir sonst auch nicht bekannt).
Ich erinnere mich an einen Fall in Italien, der in den Neunzigerjahren durch die Medien ging. Eine über 60jährige Frau wurde durch Kinderwunschbehandlung noch einmal Mutter eines Sohnes. Ihr erster Sohn war bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Der nun geborene Sohn bekam den gleichen Vornamen wie der verstorbene.
Das scheint gelegentlich vorzukommen, dass nach dem Tod eines Kindes geborene Geschwister den Namen des verstorbenen Geschwister erhalten (oft als Zweitnamen, manchmal aber auch als Rufnamen), habe ich jedenfalls gelegentlich schon gehört.
In einem Buch über Adoption berichtet ein erwachsener Adoptierter, der seine Herkunftsfamilie suchte und fand, dass sein bei der gemeinsamen leiblichen Mutter aufgewachsene Halbbruder den gleichen Vornamen trug wie er, der zur Adoption freigegebene erste Sohn dieser Mutter.
Dann fällt mir noch ein Fall aus der Literatur ein:
In Heinrich Bölls Roman „Fürsorgliche Belagerung“ gibt es eine Familie mit 2 Söhnen, die beide Holger heißen. Es sind, glaube ich, Halbbrüder. Der erste Holger ist verschollen, der zweite kam nach dessen Verschwinden zur Welt und wurde ebenfalls Holger genannt.
Viele Grüße
Was ich schon des öfteren gehört habe, ist dass der Zweitlieblingsname als Zweitname vergeben wurde, weil kein weiteres Kind geplant war. Dann kam aber doch ein Nachzügler, der eben so benannt wurde.
So einen Fall gibt es bei mir in der Verwandtschaft: Sohn 1 hat die beiden Lieblingsnamen der Eltern als Erst- und Zweitname bekommnen. Sohn 2 ist ein Jahr jünger und hat den Zweitnamen des ersten als einzigen Namen bekommen.
Vorschlag:
Sohn 1 heißt Leon Noel, Sohn 2 dann Noel Leon 😀
Meine Frau ist strikt gegen die Wiederverwendung von Geschwistervornamen, ich dagegen sehe so eine Wiederverwendung als so etwas wie eine onomastische Leitmotivik, die die Familienmitglieder schön verbindet. Wir vergeben ja nur Familiennamen an unsere Kinder, und da sind dann Wiederverwendungen irgendwie sinnvoll, wenn man die Querverweise und Namensbezüge dicht miteinander verwebt. So hätte ich den Erstnamen unseres zweiten Sohnes, Stefan (nach seinem Großvater mütterlicherseits) bei einem dritten Sohn als Zweitname verwendet, und fände, dass diese Wiederverwendung die Geschwister nur näher aneinander bindet, in einem positiven Sinne, da diese Namen auf den gemeinsamen Großvater verweisen. Meine Frau sah das allerdings nicht so.
Bei meinem jüngeren Bruder war es so, dass meine Mutter ihm meinen Zweitnamen als Erstnamen geben wollte–Peter. Mein Vater stellte sich jedoch strikt gegen eine Wiederverwendung des Namens, und so wurde mein Bruder Tim genannt. Unser erster Sohn heißt nun nach ihm Timotei. Unser zweiter Sohn heißt aber mit Zweitnamen Peter, nach meinem Zweitnamen.
Ob es meinen Bruder gestört hätte, Peter zu heißen, weil das schon mein Zweitname war?–kann ich nicht beurteilen. Mich hätte es als jüngerer Bruder, glaube ich, nicht gestört.
Bei familiär bedingten Motiven für eine solche Namensgebung sehe ich das auch nochmal anders – auch wenn ich, glaube ich, keinen Namen mehrfach vergeben würde. Wenn aber für das erste Kind die beiden Lieblingsnamen ausgesucht wurden und das zweite bekommt dann den Zweitnamen des Geschwistern, fände ich das für beide Kinder nicht so toll. Die Mühe, jedem Kind einen eigenen Vornamen auszusuchen, kann man sich schon machen, finde ich. Genügend schöne Vornamen gibt es ja.
Mir fällt noch eine Familie ein, in der alle drei Kinder „Maria“ als zweiten Vornamen bekommen haben.
Viele Grüße
Gilt es eigentlich auch als gleicher Vorname, wenn
1) es sich um zweigeschlechtliche Geschwister handelt, die den gleichen Namen haben, aber eben einmal die männlichen und einmal die weibliche Form (im Fernsehen neulich von Geschwistern gehört, die Martin und Martina hießen)
2) man bei gleichgeschlechtlichen Geschwistern den gleichen Namen in unterschiedlichen Varianten vergibt, sie aber dennoch fast gleich sind (z.B. Niko und Niklas)?
Ich finde ja, dass so etwas einfallslos wirkt…
Für mich gelten die nicht als gleiche Vornamen, weder 1) noch 2).
Für mich auch nicht, das ist ja eindeutig zu unterscheiden, wenn auch vielleicht im Alltag unpraktisch.
Wah
Zu früh abgesendet
Wahrscheinlich könnte man sogar Luka (w) und Luca (m), sogar in gleicher Schreibweise ohne ZN als unterschiedliche Namen durchsetzten, das Problem ist dann höchstens die Namen allgemein ohne ZN anzumelden.
Ja, ich gebe zu, dass es sich bei allen Namen natürlich um eigene und nicht den gleichen handelt.
Ich persönlich finde aber, wie schon erwähnt, dass solch eine Namensvergabe sehr einfallslos ist; das ist aber natürlich Geschmacksache.
Um noch mal auf das Beispiel Niko und Niklas zurück zu kommen: Wenn man den „gleichen“ Namen bzw. Varianten der Ursprungsformat vergeben möchte, sollten sie sich nach meinem Empfinden nicht so ähnlich sein.
Habe mal von Zwillingsbrüdern gelesen, die nach dem Vater benannt wurden, der Matthias hieß und selbst die Namen Thieß und Mattes hießen. Das finde ich s her gelungen
Ja, sie können sogar ganz genau den gleichen Vornamen haben, wenn der Nachname unterschiedlich ist 😉
Geht denn eigentlich auch folgendes:
Hanna Müller und André Meyer heiraten – beide behalten ihrer Familiennamen, was ja in der BRD seit Jahr und Tag (freilich nicht seit Ewigkeiten) möglich ist. Und so leben sie glücklich bis an ihr Lebensende. Ihr erstes Kind nennen sie Luise Müller und das zweite Lotta Meyer? Darf man das?
Meines Wissens muss man auch heutzutage bei Eheschließung einen sog. Ehenamen (also Nachname des Mannes oder der Frau) festlegen, so werden dann eventuelle Kinder aus dieser Ehe heißen. Dürfte also nicht gehen.
@ Maria Th.,
ich hatte bei der Frage auch an dieses von Dir hier vor Wochen und Monaten verlinkte interessante BR2-Mittagsgspräch*) mit diesem bayerischen Standesbeamten-Standesvertreter denken müssen! Mir war nur das mit dem „hinterher ändern ist schwer“ im Gedächtnis geblieben, nicht aber, ob sich das auf den Namen eines einzelnen Kindes oder auf die aller bezogen hatte („Ehename“).
*) Hast damit einen treuen Piefke-Hörer für diese Sendung geworben! 🙂
Gern geschehen. Das Bairische kommt schon durch, und wenn es ein Freudscher Tippfehler ist 😀
Schande mio, wo soll das enden?! Ich sollte mich sofort zu einer vorbeugenden Psycho-Coaching-Woche auf eine Nordsee-Insel, das Hannoveraner-Gestüt Celle oder in die Niedersächsische Staatskanzlei begeben. 😀
Der Münchner im Himmel, Klassiker von Ludwig Thoma:
„Und so wartet die Bayerische Regierung bis heute vergeblich auf die göttlichen Eingebungen“* – gilt das für die niedersächsische Staatskanzlei auch?
*http://www.bruhaha.de/muenchener_im_himmel.html
Klar, das von Valentin kennt auch in Norddeutschland seit Jahrzehnten wirklich jeder! 🙂
In der Niedersächsischen Staatskanzlei hadert man vor allem mit der Tatsache, daß Niedersachsen kein Einparteienstaat, sondern ein unglücklicher Swing-State ist, und da kann selbst Gott kaum helfen.
Zur Frage von Jan und Antwort von Maria Th.
Nein, sie können den Kindern keine unterschiedlichen Familiennamen geben. Sie können zwar bei der Hochzeit beide ihren Namen behalten. Wenn das erste Kind geboren ist, müssen sie sich auf einen Familiennamen festlegen, der dann für alle weiteren Kinder bleibt.
Viele Grüße
Chiocciola, also dann haben Du und Maria Th. wohl recht – erstes Kind, plöp, Familienname/Ehename muß definiert werden und bleibt auch für weitere Kinder verbindlich.
Das ist natürlich ein Ausbund an Autoritarismus. 😉 Wundert mich, daß sich offenbar noch keine Linksliberalen darüber aufgeregt haben. Vermutlich, weil eh auch heute fast alle Frauen den Namen des Mannes annehmen, auch in die liberalen Bionade-Milieus, so jedenfalls meine Beobachtung.
Ich kenne einen Fall, wo beide ihren Geburts-/Mädchenname nach der Hochzeit behalten haben.
Als es darum ging, welchen Nachnamen die Kinder bekommen sollten, wurde dies am Geschlecht des zukünftigen erstgeborenen Kindes festgelegt, d.h. bei einem Jungen den Nachnamen des Vaters, bei einem Mädchen den der Mutter. Zusätzlich wurde noch vereinbart, dass dann auch der Mann bzw. die Frau den Nachnamen des anderen annimmt (ist wohl möglich, doch dann gibt es kein Zurück mehr ).
Es wurden am Ende Zwillinge -zwei Mädchen- und somit haben alle nun den Nachnamen der Mutter.
Wenn es übrigens Junge und Mächen gewesen wären, wäre der Name am Geschlecht des zuerst geborenen Zwillings festgelegt geworden, logischerweise…
Alles in allem: Kann man so machen, muss man aber nicht