Keine Namensänderung nach eidesstattlicher Versicherung

Wer eine „Eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben“ abgegeben hat und darum im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, darf seinen Vornamen nicht ändern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall entschieden.


Ein Frau namens Christel wollte ihren eindeutig christlich geprägten Vornamen nicht mehr führen, weil er ihrer Überzeugung als Zen-Buddhistin widerspreche. Das zuständige Amt wollte ihr diesen Wunsch nicht genehmigen, bot ihr aber an, einen zusätzlichen Wunschnamen zu beurkunden. Die Betroffene war mit diesem Vorschlag nicht einverstanden und erhob Klage beim Verwaltungsgericht Berlin.

Der Richter kann durchaus nachvollziehen, dass sich die Klägerin in ihrer Religionsfreiheit durch den auf christliche Ursprünge hinweisenden Vornamen Christel beeinträchtigt sieht. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Vornamens sei aber höher zu gewichten, weil die Klägerin nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in ein zentrales Schuldnerverzeichnis eingetragen sei. Die Errichtung des Schuldnerverzeichnisses diene sowohl den Gläubigerinteressen als auch dem Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs. Es müsse sichergestellt werden, dass sich jeder rechtzeitig und mit vertretbarem Aufwand über die Kreditwürdigkeit von (potentiellen) Geschäftspartnern vergewissern könne. Mit einer vollständigen Vornamensänderung würde aber die Identifizierbarkeit der Klägerin und damit zugleich dieser Zweck erheblich erschwert, teilte das Verwaltungsgericht Berlin mit.

Referenz: Pressemitteilung zum Urteil der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Dezember 2010 (VG 3 K 11.09).

1 Gedanke zu „Keine Namensänderung nach eidesstattlicher Versicherung“

  1. Absolut konsequentes Urteil.
    So weit kommt es noch – Privatinsolvenz anmelden, dann den Namen ändern lassen und fleißig weiter Schulden mit dem neuen Namen (= unbeschriebenen Blatt) machen können, weil’s ja keiner merkt …

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