Namensänderung für Zweijährigen abgelehnt

Die deutsche Mutter und der libysche Vater eines knapp zweijährigen Jungen wollten die Änderung seines Vornamens am Verwaltungsgericht Münster durchsetzen. Sie wollten, dass der zweite und dritte Vorname gestrichen wird, weil selbst bei relativ banalen Behörden- und Versicherungsangelegenheiten stets alle drei Vornamen benutzt würden. Dies ist von ihnen nicht gewollt gewesen. Die beiden weiteren Namen sind die Vornamen des Vaters und Großvaters und für den Gebrauch in Deutschland nicht gedacht gewesen. Auch die Fremdartigkeit der arabischen Vornamen für das Kind, das in Deutschland aufwachsen werde, sei bestimmt nicht von Vorteil. Außerdem ist es im arabischen Kulturkreis, aus dem der Kindesvater stammt, nicht üblich, mehrere Vornamen zu tragen. Den Eltern war nicht bekannt, dass das deutsche Namensrecht keine starre Namensführungspflicht kennt und es keinen amtlichen Rufnamen mehr gibt.


Die Namensänderung wurde vom Verwaltungsgericht aus folgenden Gründen abgelehnt:

  • Das Gericht wies nach, dass es nur wenige Fälle gibt, in denen der Namensträger zur Angabe aller Vornamen verpflichtet ist.
  • Gerade bei einem ausländischen Vater kann es dem Wohle des Kindes dienen, wenn die Abstammung im Namen dokumentiert wird.
  • Der erste Vorname des Kindes ist geschlechtsneutral und so nicht als einziger Vorname zulässig.
  • Die Behauptung von Problemen mit nicht-deutschen Namen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, widerspricht der heutigen Lebenswirklichkeit.

Entscheidung vom 25.07.2008, Aktenzeichen 1 K 654/07

Aktuelle Ergänzung: Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom Dezember 2008 sind geschlechtsneutrale Vornamen auch ohne Zweitnamen erlaubt.

Namensänderung abgelehnt

5 Gedanken zu „Namensänderung für Zweijährigen abgelehnt“

  1. „Der erste Vorname des Kindes ist geschlechtsneutral und so nicht als einziger Vorname zulässig.“
    Ich dachte, das ist nicht gesetzlich festgelegt? Seit Jahren verlinke ich den Artikel, in dem steht, dass ein Gericht entschieden hat, Unisexnamen sind auch ohne zweiten Namen zulässig. Hilfeeee! :O

    Antworten
    • Oh. Ups. Der Artikel ist ja auch schon bald 9 Jahre alt. Wenn er aber doch bei Facebook jetzt erst gepostet wird… :

    • Genau, das war ja sogar noch im gleichen Jahr, dass diese Entscheidung getroffen wurde. Ich habe den Hinweis auf den Beitrag jetzt oben ergänzt.

    • Im Gesetz finde ich keine Altersbeschränkung für Künstlernamen. Für eine verbindliche Auskunft empfehle ich, beim Einwohnermeldeamt nachzufragen.

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