Kirby und die Mexikaner oder: Was dürfen Eltern?

Schon länger liegt hier ein Zeitungsausriss aus dem Lokalblättchen. Eine sympathische junge Frau mit großen Creolen in den Ohren und dickem Blumenstrauß im Arm ist darauf zu sehen: eine für ihre Leistungen ausgezeichnete Auszubildende. Und natürlich ist es ihr Vorname, der mir aufgefallen ist. Kirby. Dazu wird noch ihr Zweitname genannt, sehr geläufig und in ihrem von mir angenommenen Geburtsjahr in den Top 40.


Kirby, sprich Körby – bei wem klingelt es da? Ich bekenne es gern: Ich war in den 80ern dem „Denver-Clan“ verfallen. Kirby, das war die süße Tochter des getreuen Carrington-Butlers. Eine junge Frau mit großen Augen und tollen langen Haaren, von den Drehbuchautoren ziemlich gebeutelt. Es kann kaum anders sein: Auf die Eltern der ausgezeichneten Azubine muss die Figur noch weit mehr Eindruck gemacht haben. Oder vielleicht war es nur der exotische Klang ihres Namens? Die Butlerstochter flimmerte bei uns ab 1984 über die Bildschirme – passt. Und sie blieb eine Randfigur, die wohl nur Fans bekannt war. Hätte der gewählte Name Alexis gelautet, das von Joan Collins verkörperte „Biest“ der Serie, die Assoziation wäre weit mächtiger.

„Mexikaner dürfen nicht Rambo heißen“ – so titelt heute die Tagespresse. Eine in meinen Augen kuriose Meldung. Demnach seien im mexikanischen Staat Sonora künftig 61 Namen, die sich bereits in den Melderegistern befinden, zum Wohl der Kinder strikt verboten, so die dortige Behördenleiterin (Vorname: Christina). Auf der „Giftliste“ stehen außer Rambo etwa Madonna, Michael Jackson, Shakira, Neil Armstrong und Pythagoras (!). Da frage ich mich ja: Was geschieht dort mit den Kindern, die bereits so heißen? Muss Klein-Pythagoras, dessen Eltern echte Mathefreaks sein müssen, sich umbenennen lassen?

Und dann: Wer entscheidet, welche Namen gar nicht gehen? Ist Shakira – deren Namen es schon lange vor ihr gab – wieder zulässig, wenn es um die Sängerin ruhiger wird? Haben Nebenfiguren (wie Kirby) bessere Chancen als Titelhelden? Vielleicht naiv, aber: Ich gehe erst mal davon aus, dass Eltern ihrem Kind mit der Namenswahl keinen Schaden zufügen möchten. (Ausnahmen bestätigen die Regel: Auf der „Giftliste“ findet sich auch „Facebook“). Sie suchen einen Klang oder eine Assoziation, die sie so schön finden, dass sie es dem Liebsten, was sie haben, mitgeben möchten. Früher waren es vielleicht Namen von Schriftstellern, Komponisten, Romanfiguren und heute eben Serienfiguren und Sänger. Meine Freundin Gwen hat sich bei der Benennung ihrer Tochter von den „Gilmore Girls“ inspirieren lassen. Ich weiß auch von einem Jarod, dessen Name aus der Serie „Pretender“ stammt. Ja und? Übrigens kannte ich beide Serien nicht mal. Ist ja heute auch kaum mehr möglich, anders als zu Zeiten von „Dallas“ und „Denver“.

6 Gedanken zu „Kirby und die Mexikaner oder: Was dürfen Eltern?“

  1. Also ich musste bei Kirby direkt an „Super Mario“ denken – so ne rosa Knutschkugel heißt dort Kirby. Für den Denver Clan bin ich wohl ein klein bisschen zu jung.

    Die Regelwut der Mexikaner überrascht mich dann aber doch. Dabei wird uns doch immer nachgesagt, alles ganz genau regeln zu wollen. Dass „Neil Armstrong“ nicht als Vorname vergeben werden darf, verstehe ich ja noch – Armstrong ist mir zumindest nicht als Vorname bekannt. Auch Rambo ist ja eher Spitz- als Vorname. Anders sieht es bei den restlichen genannten Namen aus. Wenn Frau Garcia Alvarez und Herr Rodriguez Santos ihr Kind „Michael Jackson“ nennen wollen, dann klingt „Michael Jackson Rodriguez Garcia“ zwar seltsam, besteht aber aus zwei Vor- und den üblichen zwei Nachnamen.

    Auf unserer Seite des Atlantiks, also in Spanien, war eine solche Aktion übrigens lange Zeit nicht notwendig. Bis vor wenigen Jahren waren dort nicht-spanische Namen nur dann erlaubt, wenn es keine spanische Entsprechung gab. „Michael Jackson“ hätte dort also eh „Miguel Jaime“ heißen müssen.

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    • Kirby hat nichts mit Super Mario zu tun 😉
      Das ist ein ganz anderes Spiel, allerdings auch von Nintendo.
      Das ist immer mein erster Gedanke, wenn ich Kirby höre 🙂

    • Das ist ja was! Die Staubsauger-Marke kannte ich bislang gar nicht. Dass die junge Dame nach einem Haushaltsgerät benannt wurde, glaube ich aber doch weniger 😉

  2. Es geht doch den Staat null an, ob ich mein Kind nach einem Promi, oder Serienfigur benennen will. Finde ich persönlich mehr als dreist. Vor allem in Bezug auf Shakira. Darf nur diese den Namen besitzen? Und was ist mit Rihanna?

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  3. Es ist schon ungerecht, wenn (eher seltene) Vornamen oder Namenkombis, die bei den meisten Menschen die gleiche Assoziation hervorrufen, aus diesem Grund verboten werden.

    Es ist ja dann wirklich die Frage, wo da die Grenze gesetzt wird! Wie Saphira schon sagte, ist Jackson ja auch als Vorname gebräuchlich. Wenn also Michael Jackson auf der Liste steht, steht dann auch Samuel L. Jackson drauf?
    Sonst fallen mir spontan noch ein: Michael Douglas, Kirk Douglas, James Dean, Dean Martin, Ricky Martin oder Angelina Jolie, Elizabeth Taylor, Grace Kelly, Sophia Loren.

    Ob das dann alles wirklich sein muss, muss jeder selbst entscheiden. Empfehlenswert finde ich es nicht, aber ein Verbot auszusprechen, ist übertrieben.
    Vor einer Weile hatte Knud auch mal von einem Baby berichtet, dass den Namen Matthew Chandler (oder andersrum?) bekommen hat. Mich würde mal interessieren, ob es hierzulande auch einen Götz George oder so gibt….

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